3G gilt für Sportler, Trainer und Zuschauer
Aufgrund der anhaltenden Sieben-Tage-Inzidenz von deutlich über 35 Neuinfektionen (das ist der Schwellenwert) je 100.000 Einwohnern an fünf aufeinanderfolgenden Tagen gilt bei Sport(veranstaltungen) im Innenbereich weiterhin die bisherige 3G-Regel – und zwar für Sporttreibende, Anleitungspersonal und für alle Besucher. Dies bestätigte das Sächsische Sozialministerium (SMS) auf KSB-Nachfrage am Freitag. Grundlage sei die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung,…
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