Sportstätten bleiben geschlossen
Der Freistaat hat nun seine Corona-Schutz-Verordnung und die Allgemeinverfügung zu den Hygieneregeln veröffentlicht. Demnach ist Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des eigenen Wohnbereichs gestattet. Dies zählt zu den triftigen Gründen, die zu den Ausnahmen während der verschärften Ausgangsbeschränkungen zählen. Der sogenannte harte Lockdown tritt ab dem 14. Dezember 2020 in…
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