Das könnte noch mehr Vereine interessieren: Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat das diesjährige Kinder- und Jugend-Camp des SFV Feuerblume e.V. genehmigt. Der Pirnaer Sportverein, der dazu eine Information an den KSB verschickt hat, veranstaltet jährlich kurz vor den Sommerferien ein Kinder- und Jugend-Camp in Dohna mit befreundeten Karateklubs aus der Region. 
Nach dem pandemiebedingten Ausfall 2020 hat der Verein bereits im April dieses Jahres mit dem Bürgermeister von Dohna ein Hygienekonzept für die im Juli 2021 geplante Veranstaltung erstellt und beim Landratsamt SOE zur Genehmigung eingereicht.  

Nach etlichen Umwegen über den Status als Modellprojekt nach Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO), verbunden mit einer notwendigen wissenschaftlichen Begleitung sowie dem Einvernehmen mit mindestens drei weiteren Behörden, hat der Landkreis am Freitag die Zulässigkeit der Veranstaltung nach §22a und §19 SächsCoronaSchVO erklärt. 

Während in §19 die allgemeinen Regelungen für das Sporttraining sowie Sportveranstaltungen erklärt werden, ist der Bezug auf §22a das eigentlich Bemerkenswerte des Entscheides. 

Im §22a geht es um Angebote der Kinder- Familien- und Jugenderholung. Das vom Sport Promotion Team des KSB (Foto) unterstützte Kinder- und Jugend-Camp des SFV Feuerblume wird damit als Maßnahme der Kinder- und Jugenderholung anerkannt. Damit verbunden ist, dass für den nichtsportlichen Teil der Veranstaltung keine Teilnehmergrenzen zu beachten sind. 

Der Verein wird aufgrund der erteilten Genehmigung den Programmablauf noch dahingehend anpassen, dass im sportlichen Teil sich nicht mehr als 30 Personen in der Halle aufhalten und alle anderen Sportaktivitäten auf die vorhandenen Außengelände verteilt werden. 

(tli/skl/Foto: privat)