Wettkämpfe in sächsischen Sportstätten ohne Publikum unter strikten Auflagen erlaubt
Wettkämpfe ohne Publikum sind in Sachsen unter strikter Einhaltung der in der aktuellen Allgemeinverfügung des Freistaates enthaltenen Abstands- und Hygieneregeln zum Gesundheitsschutz erlaubt. Das geht aus entsprechenden Anfragen des Kreissportbundes an das sächsische Sozialministerium (SMS) und das sächsische Innenministerium (SMI) hervor. Für das Sporttreiben in und auf Sportstätten gelten die in der Allgemeinverfügung genannten Hygienevorschriften.…
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