Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen im Sommer erlaubt
Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen können wieder in den Sommerferien in Sachsen stattfinden. Für Vereine und Einrichtungen, die sich dafür interessieren, ist wichtig, dass sie sich zunächst überlegen sollten, wohin die Reise mit den Kindern und Jugendlichen hingehen soll.