Neuigkeiten zu Tests und Teilnahme von ungeimpften Helfern im Sport
Sportveranstaltungen gelten nach der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung als private Zusammenkünfte, an denen Geimpfte, Genesene, Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und maximal 10 ungeimpfte Personen teilnehmen können. Im Innenbereich ist zudem neben diesen Kontaktbeschränkungen (die während der Vorwarnstufe draußen wie drinnen gelten) die 3G-Regel zu beachten. Es müssen also tagaktuelle negative (Schnell)Tests nachgewiesen werden vor…
Details








