Was ist ab 1. Juli bei Sportveranstaltungen zu beachten?
Am Donnerstag, dem 1. Juli 2021, tritt in Sachsen eine neue Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 28. Juli 2021. Die Verordnung beinhaltet Regelungen mit stufenweisen Öffnungsschritten im Freistaat je nach Inzidenzlage. Davon betroffen ist unter anderem der Sport. Die nachfolgend aufgeführten Regelungen beziehen sich auf Inzidenzen von unter 35 und zudem unter 10.