Sportförderung LSB

Über den Landessportbund Sachsen können parallel zu kommunalen Förderungen bzw. des Kreissportbundes folgende Bereiche beantragt werden:

Breitensportentwicklung (für Sportvereine) – Antragsfrist: 31. Januar des laufenden Jahres
Großsportgeräte (für Sportvereine) – Antragsfrist: 31. März des laufenden Jahres
Investive Sportförderung durch die Sächsische AufbauBank (SAB)

Sollten Sie Fragen dazu haben, melden Sie sich gern bei uns.