2Gplus – Geboosterte haben sofort nach Impfnachweis Zutritt zu Sportanlagen
In Innensportstätten im Freistaat gilt aktuell 2Gplus. Also in Turnhallen, Tanz- und Sporträumen, Schwimmbädern, auf Kegelbahnen, in weiteren überdachen Sportanlagen etc. Grundlage dafür ist die bis 06. Februar 2022 gültige Corona-Notfall-Verordnung in Sachsen. Neben einem Impfnachweis oder einem maximal drei Monate alten Genesenennachweis muss ein tagesaktueller negativer Test vorgelegt bzw. erbracht werden. Ungeimpfte und Genesene,…
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