Das sächsische Kabinett hat am heutigen 8. Juni die Eckpunkte für die neue Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht, die am 14. Juni 2021 in Kraft treten soll. Demnach soll es bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner an fünf (!) statt bisher 14 Tagen in Folge am übernächsten Tag in einem Landkreis oder einer Großstadt im Freistaat KEINE Personenbegrenzung und KEINE Testpflicht mehr für die Teilnehmer in den Sportstätten geben.

Außerdem sollen dann Familien- und Vereinsfeiern mit bis zu 50 Personen möglich sein, drinnen und draußen ohne Testpflicht.

Darüber hinaus werden bereits bei einer Inzidenz von unter 50 an fünf Tagen in Folge am übernächsten Tag bis zu 30 Minderjährige nicht nur auf Außenflächen wie Wiesen, sondern auch auf Außensportanlagen ohne Test Sport ausüben dürfen. Ebenfalls möglich seien dann auch schon Großveranstaltungen mit gleichzeitig über 1.000 Teilnehmern. Testpflicht für die Teilnehmer, Kontakterfassung und Hygienekonzept sind aber erforderlich.

Die aktuellen Tage werden laut Aussagen aus dem Kabinett bereits mitgezählt.

Mehr dazu: https://kreissportbund.net/wp-content/uploads/2021/06/KSB-Information-Freistaat-Sachsen-zur-neuen-Corona-Schutz-Verordnung-ab-14.-Juni-2021.pdf

(skl/Foto: skl)