Sächsische Corona-Schutzregeln bis 28. Mai verlängert
Die sächsische Staatsregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 26. April 2022 die Regelungen der bisherigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung im Wesentlichen verlängert. Die neue Verordnung trat am 1. Mai 2022 in Kraft und ist bis einschließlich 28. Mai 2022 befristet. Die bisherigen Basisschutzmaßnahmen mit den Test- und FFP2-Maskenpflichten gelten somit im Wesentlichen weiterhin. Lediglich für den Bereich…
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