Rund um das Deutsche Sportabzeichen

Der KSB bietet jedes Jahr bei einem oder zwei Aktionstagen die Möglichkeit, das Deutsche Sportabzeichen abzulegen. Darüber hinaus gibt es aber beim Stadtsportbund Dresden ebenfalls ein entsprechendes regelmäßiges Angebot, das auch für Sportfreundinnen und Sportfreunde aus dem Verbandsgebiet im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gilt. So kann man an mehreren Tagen im Jahr auf der Sportanlage an der Margon-Arena in der Bodenbacher Straße 152 in Dresden, jeweils in der Zeit von 18 bis 20 Uhr, das Deutsche Sportabzeichen ablegen.

Mehr dazu unter: https://ssb-dresden.de/veranstaltungen/deutsches-sportabzeichen/termine/

Was ist das Deutsche Sportabzeichen?

Das Deutsche Sportabzeichen ist eine Auszeichnung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Es ist die höchste Auszeichnung außerhalb des Wettkampfsports und wird als Leistungsabzeichen für überdurchschnittliche und vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit verliehen. Als Ehrenabzeichen der Bundesrepublik Deutschland wird es daher nur einmal pro Jahr an alle verliehen die die Leistungsanforderungen erfüllt haben.

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Welche Disziplinen sind beinhaltet?

Aus jeder Disziplinengruppen muss eine Übung erfolgreich absolviert werden. Unterteilt werden diese in die drei Leistungsstufen Bronze, Silber und Gold, die sich nach der erbrachten Leistung richten. Differenziert wird dabei in Geschlecht und Alter. Die zu erbringenden Leistungen können im unten stehenden Leistunsgkatalog eingesehen werden.

  • Ausdauer

    800m Lauf / 3000m Lauf
    Dauer-/Geländelauf / 10km Lauf
    Schwimmen
    Radfahren / 20km Radfahren
    7,5km Walking/Nordic Walking

  • Kraft

    Schlagball (80g) / Medizinball
    Wurfball (200g) / Steinstoßen
    Kugelstoßen
    Standweitsprung
    Gerätturnen

  • Schnelligkeit

    Laufen
    25m Schwimmen
    200m Radfahren
    Gerätturnen

  • Koordination

    Hochsprung
    Weitsprung
    Zonenweitsprung
    Drehwurf
    Schleuderball
    Seilspringen
    Gerätturnen

Gibt es das Deutsche Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung?

Ja, auch Menschen mit Behinderungen können das Deutsche Sportabzeichen erwerben. Die Bedingungen für Menschen mit Behinderungen wurden vom Deutschen Behindertensportverband (DBS) im Einvernehmen mit dem DOSB festgelegt und sind im Handbuch „Deutsches Sportabzeichen für Menschen mit Behinderungen“ beschrieben.

Welche Kosten fallen an?

  • Erwachsene

    Urkunde mit Abzeichen (Bronze, Silber, Gold) je 5,00€

    Urkunde ohne Abzeichen je 3,50€

    Ersatzabzeichen (Bronze, Silber, Gold) je 1,50€

    Zusatzabzeichen Bicolor mit Zahl 5-70 je 3,50€

    Bandschnallen (Bronze, Silber, Gold) je 4,00€

    Bandschnallen Bicolor mit Zahl 5-70 je 5,00€

  • Kinder und Jugendliche

    Urkunde und Abzeichen (Bronze, Silber, Gold) je 1,50€

    Ersatzabzeichen (Bronze, Silber, Gold) je 1,25€

Dokumente zum Download
Pirna

Details

06. Juni 2024
15 - 19 Uhr

Veranstaltungsort

Kohlbergstadion
Rottwerndorfer Str. 60
01796 Pirna
Kosten
Erwachsene: 6,00€
Kinder und Jugendliche: 3,00€
DSA Prüfer werden

in Sportorganisationen

Die Tätigkeit als Prüfer in Sportorganisationen erfordert bestimmte Voraussetzungen. Dazu zählen der Besitz eines gültigen Prüferausweises, ein Mindestalter von 16 Jahren sowie die Mitgliedschaft in einem Sportverein, für den das DSA (Deutsches Sportabzeichen) abgenommen wird.

Der Prüferausweis wird kostenfrei auf Antrag vom LSB Sachsen ausgestellt. Jeder Ausweis enthält eine einzigartige Identifikationsnummer, die bundesweit den Prüfern zugeordnet ist.

Die Gültigkeitsdauer des Prüferausweises beträgt vier Jahre und kann auf Antrag jeweils um weitere vier Jahre verlängert werden.

Um den Prüferausweis zu erhalten, muss an einer entsprechenden Qualifizierung teilgenommen werden. Dieser wird nur für die Sportart ausgestellt, in der die entsprechende Prüferschulung bzw. Einweisung absolviert wurde und die fachliche Qualifikation und Eignung nachgewiesen wurden.

Es gibt auch Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen:

  • Sportlehrkräfte mit einem Abschluss in „Sport“ oder Sportwissenschaftlerinnen müssen fundiertes Wissen über Methodik und Didaktik des Sportunterrichts sowie Kenntnisse über die Regularien und Bedingungen in geeigneter Form nachweisen. Auch sie können den Prüferausweis für die Sportarten Leichtathletik, Schwimmen, Turnen und Radfahren erhalten. Sportlehrer ohne Vereinsbindung dürfen nur innerhalb der Schulstruktur prüfen.
  • Fachangestellte für Bäderbetriebe (Schwimmmeistergehilfe) und geprüfte Meisterinnen für Bäderbetriebe können den Prüferausweis für die Sportart Schwimmen erhalten.
  • Geprüfte Schwimmmeister und Rettungsschwimmer können ebenfalls den Prüferausweis für die Sportart Schwimmen erhalten.

in allgemein- und berufsbildenden Schulen, Hoch- und Fachhochschulen

Sportlehrkräfte, die Prüfungen durchführen möchten, müssen vom LSB  als Prüfer zugelassen sein. Der Prüferausweis wird auf Antrag kostenfrei ausgestellt. Die verantwortlichen Prüfer an einer Schule müssen Lehrkräfte sein, die die Lehrbefähigung für Sport besitzen. Die Befähigung zur Prüfung ist grundsätzlich bei jeder Sportlehrkraft mit einem Abschluss in „Sport“ und nachgewiesenem fundierten Wissen in Methodik und Didaktik des Sportunterrichts sowie Kenntnissen über Regularien und Bedingungen zu bejahen (z.B. durch ein Online-Modul).

Der Prüferausweis wird für die Sportarten Leichtathletik, Schwimmen, Turnen und Radfahren ausgestellt. Er hat eine Gültigkeitsdauer von vier Jahren und kann auf Antrag jeweils um weitere vier Jahre verlängert werden. Prüfungen im Rahmen des Schulsports können auch von Prüfer*innen durchgeführt werden, die nicht dem schulischen Bereich angehören. Die Abnahme des DSA ist nur im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit in der Schule möglich, es sei denn, Sportlehrkräfte sind gleichzeitig Mitglieder in einem Sportverein und führen Prüfungen in dessen Auftrag durch.

in der Bundeswehr

Nur Personen im Besitz eines gültigen Prüferausweises der Bundeswehr dürfen als Prüfer tätig sein. Dieser Ausweis wird gemäß der Zentralvorschrift „Sport und Körperliche Leistungsfähigkeit“ des Kommandos Streitkräftebasis intern durch die zuständigen Sportlehrer der Bundeswehrtruppe auf Antrag einer Dienststelle ausgestellt. Er berechtigt im Rahmen der Bundeswehr zur Abnahme der Prüfungen für den Erwerb des DSA (Deutsches Sportabzeichen) für Angehörige der Bundeswehr. Die Gültigkeitsdauer des Prüferausweises beträgt vier Jahre und kann auf Antrag jeweils um weitere vier Jahre verlängert werden.

Wenn Bundeswehrprüfer Prüfungen im zivilen Bereich abnehmen möchten, müssen sie Mitglieder in einem Sportverein sein, im Besitz eines zivilen Prüferausweises sein und im Auftrag einer Sportorganisation prüfen. Der LSB Sachsen kann auf Antrag und bei Vorlage eines gültigen Bundeswehr-Prüferausweises einen zivilen Prüferausweis ausstellen.

in weiteren Organisationen

Für Organisationen mit eigener Sportausbildung wie Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr usw. wird der Prüferausweis auf Antrag durch den LSB Sachsen kostenfrei ausgestellt. Angehörige des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. (VdRBw) erhalten ihren Prüferausweis ebenfalls durch den LSB, sofern sie eine entsprechende Ausbildung bei der Bundeswehr oder beim LSB nachweisen können. Die Gültigkeitsdauer aller Prüferausweise beträgt vier Jahre und kann auf Antrag jeweils um weitere vier Jahre verlängert werden.

Verlängerung der Prüfberechtigung

Hinweise zur Verlängerung

Die Tätigkeit als Prüfer erfordert den Besitz eines gültigen Prüferausweises, der eine bundesweit einzigartige Identifikationsnummer enthält und vier Jahre lang gültig ist. Die Verlängerung kann kostenfrei beim Landessportbund Sachsen beantragt werden. Ab sofort müssen Prüfer, die ihre Prüfberechtigung fristgerecht verlängern möchten, zusätzlich zum aktuellen Verlängerungsformular und der entsprechenden Verpflichtungserklärung auch eine Teilnahmebescheinigung am neuen Online-Modul für DSA-Prüfer des Landessportbundes Sachsen aus dem laufenden Jahr vorlegen. Diese Unterlagen können per Post oder E-Mail an den den KSB gesendet werden.

Abgelaufene Prüfberechtigungen aus dem Vorjahr können ebenfalls auf diese Weise verlängert werden. Prüfberechtigungen, die länger als ein Jahr abgelaufen sind, können jedoch nicht mehr verlängert werden. Betroffene Prüfer müssen sich bezüglich einer Zusatzschulung an den KSB wenden und anschließend die Prüfberechtigung neu beantragen. Die Art der Zusatzschulung wird vom KSB festgelegt.

Erforderliche Unterlagen zur Verlängerung:

  1. Aktuelles Formular zur Verlängerung der Prüfberechtigung inklusive der Verpflichtungserklärung.
  2. Teilnahmebescheinigung des absolvierten Online-Moduls für sächsische Prüfer: Die Teilnahme am Online-Modul ist eine Pflichtfortbildung für alle sächsischen Sportabzeichenprüfer und wird zur Verlängerung der Prüfberechtigung benötigt. Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls steht die Teilnahmebescheinigung zum Selbstausdruck zur Verfügung.

Hinweise zur erstmaligen Teilnahme am Online-Modul:

Die Teilnehmenden gehen auf den folgenden Link: https://www.sportbildung-online.de/login. Beachten Sie, dass Sie sich dann auf der Lernplattform des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen befinden. Dort müssen Sie ein neues Benutzerkonto anlegen, wie auf der Seite beschrieben. Nach Bestätigung des Nutzerkontos über den entsprechenden Link in Ihrer E-Mail gelangen Sie zur Startseite. Achten Sie darauf, dass sich der Kurs für Sportabzeichenprüfer des Landessportbundes Sachsen auf der rechten Seite des Bildschirms befindet. Bitte klicken Sie nicht auf die Bild-Kachel für das Sportabzeichen in der Mitte der Seite, da dort nur der NRW-Kurs verfügbar ist.

Der letzte Schritt ist die Einschreibung. Dafür klicken Sie einfach auf den gleichnamigen Button. Sie gelangen dann in den Kurs und können beginnen. Dieser ist auch immer unter Meine Kurse oben in der Menüleiste zu finden. Hier finden Sie auch eine Kurzanleitung zur Nutzung des Moduls und Informationen zum Selbstausdruck der Teilnahmebescheinigung.