Sonderregelung im Vereinssport – für Übungsleiter gilt 3G
Heute ist die geänderte bis 6. Februar 2022 geltende Fassung der sächsischen Corona-Notfall-Verordnung in Kraft getreten. Neben Lockerungen im Sport dürfen Sportstätten nicht nur für Kinder und Jugendliche öffnen. Ab 18 Jahren gilt draußen 2G, drinnen 2Gplus. Wer jünger als 18 ist, benötigt keinen extra Nachweis für den Zutritt in die Sportstätten. Ausnahme: Wenn ein…
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