Kompaktübersicht zu COVID-19-Gesetz im Angebot
Der Bundestag hat noch im Dezember 2020 erneut beschlossen, den Paragraph 5 des COVID-19-Gesetzes zu ändern, weil die bisherige Fassung in der Praxis auf Kritik gestoßen war. Vor allem für kleinere Vereine waren die inhaltlichen Vorgaben offenbar kaum umsetzbar. Durch die neuen Regelungen soll die Anwendung des Gesetzes für Vereine erleichtert werden.