Die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 ist nun auch im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten worden. Gemäß der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, die ab 14. Juni in Kraft tritt, werden deshalb zeitgleich weitere Öffnungsschritte für den Sport möglich. Wie das Landratsamt am Freitagnachmittag bestätigt, werden ab diesem Montag weitere Lockerungen umgesetzt.

Für den Sport bedeutet dies, dass ab Montag die Testpflicht für alle Personen bei der Sportausübung entfällt. Darüber hinaus gibt es ab dann auch keine Personenbegrenzung mehr auf oder in den Sportstätten.

In der Außengastronomie gibt es ebenfalls keine Testpflicht mehr ab Montag. Die Testpflicht für schon jetzt mögliche Sportveranstaltungen mit Publikum bleibt indes bestehen, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

Vereinsfeiern mit bis zu 50 Personen sind wieder erlaubt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Hallenbäder dürfen ohne Testpflicht öffnen. Auch können Tanzschulen wieder umfängliche Angebote machen, ohne dass die Tanzschüler negative Covid-19-Tests vorweisen müssen. Hygieneauflagen und -vorschriften für Sportstätten bleiben zu beachten.

NEUE Corona-Schutz-Verordnung (Seite 2, Paragraf 19), gültig ab 14. Juni 2021:

 https://kreissportbund.net/wp-content/uploads/2021/06/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-06-10.pdf 

NEUE Anordnung zu den Hygieneauflagen in Sachsen (ab Seite 8, Punkt 13.), gültig ab 14. Juni 2021:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen-2021-06-11.pdf

(skl/Foto: skl)