Seit Montag ist Individualsport allein, zu zweit oder in Gruppen mit bis zu 20 Kindern (unter 15 Jahre) im Außenbereich beziehungsweise auf Außensportanlagen erlaubt. Das sieht die am 8. März in Kraft getretene sächsische Corona-Schutz-Verordnung so vor. Grundlage dafür ist, dass der Sieben-Tages-Inzidenzwert, also die Zahl der Coronavirus-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, binnen fünf Tagen im Freistaat UND im hiesigen Landkreis jeweils unter 100 liegt.

Unter Individualsport ist kontaktfreier, individueller Sport zu verstehen. Das geht nach Angaben des Landessportbundes am Dienstag aus einem Austausch mit dem Sächsischen Staatsministerium des Inneren hervor. Der LSB hat außerdem heute einen aktuellen Frage-Antwort-Katalog zum Stufenplan hin zur vorsichtigen, schrittweisen Öffnung des (organisierten) Sports im Freistaat veröffentlicht. Dort wird unter anderem auch der Punkt aufgegriffen, was unter kontaktfreiem Sport zu verstehen ist.

 

Der LSB dazu:
„Die Vorschriften der Verordnung haben diese Begriffe (gemeint ist Kontaktsport bzw. kontaktfreier Sport, Anmerkung des Autors) bisher nicht verwendet. Weder die Verordnung noch ihre Begründung geben eine Definition. Da nicht auf Sportarten oder Disziplinen Bezug genommen wurde, ist die jeweils konkrete Betätigung zu betrachten.

 

Kontaktfrei bedeutet ohne Berührung der Sportler. Im Falle eines kontaktfreien Betriebs ist sicherzustellen, dass ein Kontakt zwischen den Sporttreibenden oder Dritten nicht stattfindet. Auch eine Hilfestellung, die einen Körperkontakt erfordert, ist dabei nicht gestattet.

Beim Kontaktsport ist Körperkontakt gestattet, sowohl durch andere Sportler als auch durch Dritte.

 

Beispiele (was erlaubt wäre bei kontaktfreiem Sport und was nicht, Anmeldung des Autors):

Pass- oder Torschusstraining für Fußball- oder Hockeyspiele ist kontaktfrei, Zweikampftraining oder Spielbetrieb ist Kontaktsport

Badminton- oder Tennisspiel im Einzel ist kontaktfrei, Doppel ist Kontaktsport

Bahnenlauf ist kontaktfrei, Lauftraining ohne Bahneinteilung ist Kontaktsport…“

 

Klassischer Mannschaftssport ist derzeit mit Blick auf die Inzidenzwerte in Sachsen UND im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge nicht gestattet. Maßgeblich sind die Werte des Robert-Koch-Institutes. Sie liegen am heutigen Dienstag bei 84,4 im Freistaat und bei 77,4 im Landkreis.

 

Sport im Freien bzw. Bewegung im Freien bleibt ein triftiger Grund und ist auch bei Inzidenzwerten von über 100 unter Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkungen erlaubt.

 

Frage-Antwort-Katalog (FAQ) des Landessportbundes Sachsen vom 09. März 2021:

https://www.sport-fuer-sachsen.de/de/fuer-mitglieder/vereinsberatung/corona-faq/

(Online)

090321_LSB_CORONA_FAQneu

(pdf-Datei zum Herunterladen)

 

Weitere wichtige Informationen:

NEUE Corona-Schutz-Verordnung (gültig vom 8. März bis einschließlich 31. März 2021)

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordung-2021-03-05.pdf

(Online)

SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordung-2021-03-05_neu

(pdf-Datei zum Herunterladen)

 

NEUE Anordnung des Freistaates zu den Hygieneregeln (gültig bis einschließlich 31. März 2021)

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen-2021-03-06.pdf

(Online)

SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen-2021-03-06

(pdf-Datei zum Herunterladen)

 

AKTUELLE Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (gilt zunächst ab 8. März 2021 bis 31. März 2021):

https://www.landratsamt-pirna.de/download/2021_03_07_Bekanntmachung_Lockerung_Landkreis.pdf

(Online)

2021_03_07_Bekanntmachung_Lockerung_Landkreis

(pdf-Datei zum Herunterladen)

 

 

(skl/Foto: skl)