Zugang zu Sporthallen ab 35er-Inzidenz nur geimpft, genesen oder getestet

Die derzeitige Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates gilt bis 22. September. Die bisher entscheidende Sieben-Tage-Inzidenz (Coronavirus-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner) ist künftig nicht mehr der alleinige Maßstab. Die Belegungen der Krankenhaus- und der Intensivstationsbetten mit Covid-19-Patienten spielt eine wichtigere Rolle als bislang. Grundsätzlich ist fortan angedacht, dass alle Einrichtungen offenbleiben. Allerdings gibt es weiterhin Einschränkungen, zum Beispiel auch…

Neue Corona-Schutz-Verordnung tritt morgen in Kraft

Sachsen will künftig auf pandemiebedingte Schließungen verzichten: Das Kabinett hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen, bei der die bisher entscheidende Sieben-Tage-Inzidenz (Coronavirus-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner) nicht mehr der alleinige Maßstab sein soll. Es gibt auch nur noch zwei maßgebliche Schwellenwerte, bei einer Inzidenz von unter bzw. über 10 und von unter oder über 35. Grundsätzlich ist…

Lockerungen seit diesem Montag teilweise zurückgenommen

Dauerhafte Inzidenz von über 10: Seit diesem Montag wurden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge pandemiebedingt wieder mehrere Lockerungen gemäß der bis einschließlich Mittwoch geltenden Corona-Schutz-Verordnung zurückgenommen. Die Maskenpflicht gilt nun wieder für alle Nicht-Aktiven auf Sportplätzen, beim Einkaufen u.a. ebenso. Kontakte müssen bei Sportveranstaltungen und -training erfasst werden. Die Teilnehmerzahl bei Vereinsfeiern wurde drinnen wie draußen…

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung bis 25. August verlängert

Das Sächsische Kabinett hat am 20. Juli 2021 die Verlängerung der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie gilt damit bis 25. August 2021 im Freistaat. Die Staatsregierung hatte bereits am 13. Juli 2021 eine Änderung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung beschlossen und damit u.a. die Regeln für Großveranstaltungen und zur Maskenpflicht in Geschäften (wenn dort der Mindestabstand eingehalten werden…

Was ist ab 1. Juli bei Sportveranstaltungen zu beachten?

Am Donnerstag, dem 1. Juli 2021, tritt in Sachsen eine neue Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 28. Juli 2021. Die Verordnung beinhaltet Regelungen mit stufenweisen Öffnungsschritten im Freistaat je nach Inzidenzlage. Davon betroffen ist unter anderem der Sport. Die nachfolgend aufgeführten Regelungen beziehen sich auf Inzidenzen von unter 35 und zudem unter 10.

Das ist erlaubt im Breitensport bei einer Inzidenz unter 35

Aufgrund der Pandemieentwicklung gibt es derzeit keine Testpflicht und auch keine Personenbegrenzung mehr bei der Sportausübung. Doch was gilt noch seit 14. Juni 2021 im sächsischen Breitensport? Der Landessportbund Sachsen hat nun zu weiterführenden Fragen rund um das Thema Corona und Sport seinen FAQ-Katalog angepasst, online ist er verfügbar unter: https://www.sport-fuer-sachsen.de/de/fuer-mitglieder/vereinsberatung/corona-faq/

Sport frei – ab Montag weitere Lockerungen

Die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 ist nun auch im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten worden. Gemäß der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, die ab 14. Juni in Kraft tritt, werden deshalb zeitgleich weitere Öffnungsschritte für den Sport möglich. Wie das Landratsamt am Freitagnachmittag bestätigt, werden ab diesem Montag weitere Lockerungen umgesetzt. Für den Sport bedeutet…

Neue Coronaregeln ab Montag: Personenbegrenzung und Testpflicht für Sportler entfallen bei anhaltender Inzidenz unter 35

Das sächsische Kabinett hat am heutigen 8. Juni die Eckpunkte für die neue Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht, die am 14. Juni 2021 in Kraft treten soll. Demnach soll es bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner an fünf (!) statt bisher 14 Tagen in Folge am übernächsten Tag in einem Landkreis oder einer Großstadt im Freistaat KEINE…