Das gilt ab heute im sächsischen Sport
Ab dem heutigen 4. März 2022 gibt es mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutz-Verordnung in Sachsen weitereichende Lockerungen im Sport, insbesondere im organisierten Vereinssport. Die Reglungen gelten bis einschließlich 19. März 2022. Für den Zugang in Innensportstätten gilt so ab sofort 3G. Der Zugang muss nachweislich kontrolliert werden. Wer Außensportstätten nutzen will, braucht derweil gar keinen…










