Zugang zu Sporthallen ab 35er-Inzidenz nur geimpft, genesen oder getestet
Die derzeitige Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates gilt bis 22. September. Die bisher entscheidende Sieben-Tage-Inzidenz (Coronavirus-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner) ist künftig nicht mehr der alleinige Maßstab. Die Belegungen der Krankenhaus- und der Intensivstationsbetten mit Covid-19-Patienten spielt eine wichtigere Rolle als bislang. Grundsätzlich ist fortan angedacht, dass alle Einrichtungen offenbleiben. Allerdings gibt es weiterhin Einschränkungen, zum Beispiel auch…


