Am Donnerstag, dem 1. Juli 2021, tritt in Sachsen eine neue Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 28. Juli 2021. Die Verordnung beinhaltet Regelungen mit stufenweisen Öffnungsschritten im Freistaat je nach Inzidenzlage. Davon betroffen ist unter anderem der Sport. Die nachfolgend aufgeführten Regelungen beziehen sich auf Inzidenzen von unter 35 und zudem unter 10.

Denn: Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt momentan auch im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge anhaltend deutlich unter 10. Für den Sport bedeutet dies – wie schon in den vergangenen Wochen bei einer Inzidenz von unter 35 –, dass die Testpflicht für alle Personen bei der Sportausübung entfällt. Auch gibt es ab keine Personenbegrenzung auf oder in den Sportstätten. Anleitungspersonal muss nicht mehr getestet werden.

Bei Sportveranstaltungen mit Publikum mit gleichzeitig UNTER 1.000 Besuchern muss ein Hygienekonzept eigenverantwortlich schriftlich erstellt und umgesetzt werden. Das Konzept muss insbesondere die Abstandsregelungen zu anderen Personen sowie weitere Hygienemaßnahmen beinhalten. Zum Publikum gehören alle Anwesenden in der jeweiligen Sportstätte, die nicht zu Sporttreibenden und Anleitungspersonal zählen.

Das Hygienekonzept muss einen Ansprechpartner vor Ort für die Einhaltung und Umsetzung des Hygienekonzeptes, der geltenden Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen sowie zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung benennen.

Das Hygienekonzept und seine Umsetzung kann durch die zuständige Behörde überprüft werden. Es besteht laut Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aber derzeit keine Pflicht zur Vorlage bzw. Genehmigung des Hygienekonzeptes im Landratsamt.

Eine Testpflicht für Besucher bei Sportveranstaltungen mit gleichzeitig UNTER 1.000 Zuschauern entfällt bei einer Inzidenz von UNTER 10 – mit einer wichtigen Ausnahme: Die Testpflicht für Sportveranstaltungen mit Publikum UNTER 1.000 Zuschauern würde nur dann bestehen, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann UND die Sieben-Tage-Inzidenz anhaltend wieder über 10 liegt.

Die Grundlagen dafür bilden die Regelungen für Sportveranstaltungen unter Paragraf 19a und die in Paragraf 3 der neuen Corona-Schutz-Verordnung aufgelisteten Ausnahmen bei einer Inzidenz von unter 10.

Für Großveranstaltungen über 1.000 Zuschauer gelten andere Regelungen. Hier muss ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegen, eine Terminbuchung vorgesehen sein, und Kontakte müssen erfasst werden. Für Besucher gilt eine Testpflicht, im Innenbereich müssten medizinische Masken getragen werden. Zu den Zuschauern zählen auch von Covid-19-Genesene und vollständige Geimpfte.

Die Maskenpflicht besteht dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Im Freien entfällt sie bei einer anhaltenden Inzidenz von unter 10. In Innenbereichen gilt sie mit einigen Ausnahmen wie zum Beispiel in Schulräumen weiter. In Bussen und Bahnen, in Taxen, bei der Schülerbeförderung, bei körpernahen Dienstleistungen sowie in Geschäften und Märkten müssen auch weiterhin medizinische Masken getragen werden.

Vereinsfeiern mit bis zu 50 Personen (ohne Kinder unter 14 Jahren) sind erlaubt. Gremiensitzungen, wie zum Beispiel Mitgliederversammlungen, und beruflich veranlasste Zusammenkünfte sind uneingeschränkt gestattet, in geschlossenen Räumen mit Hyginenekonzept und Maskenpflicht.

Lockerungen in Sachsen sind nur zulässig, wenn die jeweiligen Inzidenz-Schwellenwerte an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten sind UND soweit nicht das festgelegte Maximum an belegten Krankenhausbetten an durch mit Covid-19 Erkrankten in der Normalstation von 1.300 oder in der Intensivstation von 420 im Freistaat Sachsen erreicht wurden. Dies ist derzeit nicht der Fall.

Die Bettenzahlen sind ebenso wie die tagesaktuellen Inzidenzwerte in der Corona-Info-Sammlung im Bereich NEWS auf der KSB-Homepage einzusehen.

 

NEUE Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (gültig vom 1. Juli 2021 bis 28. Juli 2021):
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-06-22.pdf
(Online-Link)

SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-06-22
(pdf-Dokument zum Herunterladen)

 

(skl/Foto: skl)