Der Kreissportbund Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bietet seinen Mitgliedsvereinen an, in ihrem Namen die Befreiungsanträge für die Transparenzregister-Führungsgebühren zu stellen. Mehr als 50 Sportvereine haben diesen Service bisher genutzt und dem KSB eine entsprechende Vollmacht sowie jeweils den aktuellen Freistellungsbescheid und Vereinsregisterauszug geschickt.

Alle beim KSB eingegangenen Anträge wurden abschließend gestellt. Die Vereine wurden umgehend dazu per E-Mail informiert. Die Gebührenbefreiungsanträge können noch bis Ende 2021 gestellt werden.

Der für die Bearbeitung der Gebührenbefreiungsanträge zuständige Bundesanzeiger-Verlag hat auf Nachfrage betont, dass das Antragsdatum zähle und aufgrund des gegenwärtig immensen Bearbeitungsaufwandes mit längeren, mintunter monatelangen Wartezeiten bis zur abschließenden Information zur Befreiungsmitteilung zu rechnen sei.

Mehr dazu und auch noch weitere Informationen zum Thema auf der Homepage des KSB im Bereich „Service“, unter: https://kreissportbund.net/service/transparenzregister/

 

(skl/Foto: skl)