Allgemeine Informationen

Engagierte Menschen zu gewinnen und zu halten ist eine zentrale Aufgabe des organisierten Sports. Den ersten Baustein für den Erwerb einer Übungsleiter-C Lizenz legt der sogenannte Grundlehrgang beziehungsweise die Schülerassistentenausbildung für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren. Beim Grundlehrgang mit 32 Lehreinheiten gilt es, elementare Grundlagen der Struktur und Aufgaben des Sports in Deutschland sowie des sportlichen Übens und Trainierens zu vermitteln, welche als Basis für weiterführende Lehrgänge sowohl im sportartübergreifenden als auch sportartspezifischen Bereich in Sachsen Anerkennung finden.

 

Im Rahmen der ersten Lizenzstufe ist die zentrale Aufgabe des Trainers die Umsetzung regelmäßiger Bewegungssportangebote im Breitensport. Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen ist sehr unterschiedlich. Denn Trainer für soziale, inhaltliche und methodische Kompetenzen benötigen eine zielgruppenspezifische Qualifikation, damit ihre Schwerpunkte kombiniert werden können.

Die Ausbildung zum Übungsleiter-C besteht aus 120 Lerneinheiten und endet mit einer Lernerfolgskontrolle. Daran anschließend wird nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen und praktischen Prüfung die DOSB-Lizenz ausgestellt, welche vier Jahre gültig ist.

Anmeldung zu Lehrgängen!
Wichtige Dokumente

Zulassungsvoraussetzungen

Grundlehrgang sportartübergreifend (32 LE)

  • Mitgliedschaft in einem Sportverein des Kreissportbundes Sächsische Schweiz – Osterzgebirge e.V. und/ oder des Landessportbundes Sachsen e.V.
  • Teilnehmer an den Veranstaltungen müssen mindestens 16 Jahre alt sein

Lizenzlehrgang Übungsleiter-C im Breitensport (90 LE)

  • Mitgliedschaft in einem Sportverein des Kreissportbundes Sächsische Schweiz – Osterzgebirge e.V. und/ oder des Landessportbündes Sachsen e.V.
  • Teilnehmer an den Veranstaltungen müssen mindestens 16 Jahre alt sein
  • Nachweis der Teilnahme an einem Grundlehrgang (Zertifikat) — nicht älter als 2 Jahre
  • Erste Hilfe Nachweis über 8 LE — vorzugsweise nicht älter als 2 Jahre

Auststellung, Verlängerung und Gültigkeit einer Lizenz

Eine Übungsleiterlizenz hat eine Gültigkeit von 4 Jahren.

  • Es gilt das Ausstellungsquartal und ‑jahr (z.B. am 01.02.2019 ausgestellt, ist gültig bis 31.03.2023; ausgestellt am 16.11.2019 ist gültig bis 31.12.2029)

Um die Lizenz verlängern zu können, muss der Übungsleitende Fortibldungen zu 15 LE besuchen. Hierzu bietet der KSB, aber auch der LSB und die Fachverbände verschiedenste Fortbildungsmöglichkeiten über das ganze Jahr an.

Wie erfolgt die Verlängerung?

Für die Verlängerung sind der Antrag auf Lizenzverlängerung sowie die Teilnahmezertifikate beim KSB per Mail einzureichen. Nach unserer Überprüfung leiten wir die Verlängerung an den LSB weiter, welche die Verlängerung vornimmt und die Lizenzkopie ausstellt.

Sind Übungsleitende im Besitz einer Fachlizenz, so kann auch nur der zuständige Fachverband die Lizenzverlängerung anordern.

Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer von Lizenzen kann wie folgt verfahren werden:

  • Fortbildung im Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
    • Die Gültigkeit der Lizenz wird nach der erfolgreichen Absolvierung von Fortbildungsveranstaltungen zu mindestens 15 LE um drei Jahre verlängert.
  • Fortbildung im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
    • Die Gültigkeit der Lizenz wird nach der erfolgreichen Absolvierung von Fortbildungsveranstaltungen zu mindestens 30 LE um vier Jahre verlängert.

Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer um vier oder fünf Jahre, muss die Lizenzausbildung von 90 LE erneut absolviert werden.

Lehrgangsgebühren

  • Grundlehrgang sportartübergreifend

    80,00 €

  • Lizenzlehrgang Übungsleiter-C im Breitensport

    220,00 €

  • 5 LE Fortbildung

    30,00 €

  • 10 LE Fortbildung

    60,00 €

Versicherung & Datenschutz

Alle Mitglieder von Sportvereinen des Landessportbundes Sachsen e.V. und des Kreissportbundes Sächsisceh Schweiz – Osterzgebirge e.V. sind im Rahmen der ARAG- Sportversicherung während der Lehrgänge versichert. Die persönlichen Daten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben, sondern nur für die Ausstellung des Lizenzausweises benötigt.