Ab sofort können Mitgliedsvereine des Landessportbundes Sachsen, die durch die Folgen und Einschränkungen der Covid-19-Pandemie unverschuldet in ihrer Existenz bedroht sind, wieder eine finanzielle Unterstützung beantragen. Diese wird nach positiver Prüfung in Form einer einmaligen Soforthilfe-Zahlung in Höhe von bis zu 10.000 Euro ausgezahlt.

Die dazu notwendigen Rahmenbedingungen wurden laut LSB in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern geschaffen. Die entsprechende Richtlinie sei bis zum 30. April 2022 verlängert worden. Eine Antragstellung durch die Vereine ist damit bis zum 22. April 2022 möglich.

Auch Vereine, die in den vergangenen beiden Jahren bereits gefördert wurden, können im Kalenderjahr 2022 erneut einen Antrag stellen, sofern die Existenzbedrohung und die weiteren Antragsvoraussetzungen wieder vorliegen.

Alle wichtigen Infos zu den Förderbedingungen und die Dokumente zur Antragstellung und Abrechnung sind nachzulesen in den Soforthilfe FAQ auf der Homepage des Landessportbundes.

Alle weiteren Infos findet Ihr auf der LSB-Homepage unter: www.sport-fuer-sachsen.de/soforthilfe.

(lsb/skl/Foto: skl)