Die geänderte Corona-Notfall-Verordnung ist am heutigen Sonntag in Kraft getreten. Sie gilt bis einschließlich 6. März 2022. Für den Sport gibt es kaum Veränderungen zu den bisherigen Regelungen in Sachsen. Aktuell gelten hier noch die Sonderregelungen (Erleichterungen). Sie sind ab Seite 14 von 19 der jetzigen Corona-Notfall-Verordnung nachzulesen.

So bleibt es bei den bisherigen Zutrittsregelung für Sportstätten. Das heißt: 2G für Außensportanlagen und 2Gplus für (überdachte) Innensportstätten. Nur Übungsleiter (Anleitungspersonal) sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten Zutritt unter 3G-Bedingungen. Sie müssen also nachweisen, dass sie geimpft, genesen ODER tagesaktuell negativ getestet sind.

Schüler benötigen aber keinen extra Testnachweis, weil sie in der Schule regelmäßig mehrmals pro Woche getestet werden.

Die Tests können vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden oder vorab in einem Testzentrum, höchstens aber 24 Stunden vor dem erwünschten Zutritt zur Sportstätte.

Für alle Gäste und Zuschauer gilt stets 2Gplus, egal ob beim Besuch von Innen- oder Außensportstätten.

Neu ist zudem, dass Kontakte nur noch in Außensportstätten erfasst werden müssen.

Bei 2Gplus (und auch bei 2G und 3G) müssen entsprechende Nachweise vom Betreiber bzw. Sportstättennutzer kontrolliert werden. Also, dass die Gäste, Zuschauer sowie Teilnehmer bzw. Sportler nachweislich geimpft (2-mal) oder genesen sind und im Falle von 2Gplus einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen können.

Ungeimpfte haben keinen Zugang, ebensowenig wie Personen, deren Genesenenstatus (ab 28 Tagen nach Infektionsnachweis, maximal aber bis drei Monate nach Infektion gültig) abgelaufen ist.

Wer zweimal geimpft und genesen ist (egal in welcher Reihenfolge) bleibt „Geboosterten“ gleichgestellt, die umgehend nach der Auffrischungsimpfung Zutritt zur Sportstätte erhalten können. Für beide Personengruppen entfällt die Testnachweispflicht.

Neu ist darüber hinaus: Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Sportveranstaltungen mit Publikumsverkehr wird die Zuschauerzahl auf 50 Prozent der Höchstkapazität bzw. maximal 2.000 Personen ODER aber 25 Prozent der Gesamtkapazität begrenzt, das bedeutet zum Beispiel, dass bei Heimspielen von Fußballzweitligist Dynamo Dresden rund 8.000 Zuschauer ins Stadion dürften.

Die bisherige Masken-Tragepflicht gilt weiterhin u.a. in Bussen, Bahnen, beim Einkaufen, in Schulen und in engen Bereichen, wo die Mindestabstände nicht einzuhalten sind.

Gremiensitzungen wie Mitgliederversammlungen können unter 3G stattfinden, wenn sie zwingend erforderlich sind und nicht online durchgeführt werden können. Wenn die Gremiensitzungen nicht zwingend in Präsenz notwendig sind, gilt 2G. Kontakte müssen erfasst werden.

ACHTUNG: Die Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. Das heißt, bei privaten Zusammenkünften wie zum Beispiel Feiern bzw. andere Treffen in der Öffentlichkeit oder in Innenräumen, die nicht durch das Versammlungsrecht gedeckt sind, dürfen sich bis zu 10 Personen, die vollständig geimpft sind, zeitgleich treffen.

Alternativ dürfen sich stattdessen zwei Ungeimpfte gleichzeitig treffen. Nicht mitgezählt werden in beiden Fällen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Der organisierte Vereinssport (und nur dieser) ist von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen.

Verschärfungen dieser Regelungen treten NUR dann in Kraft, wenn die Zahl der mit Covid-19-Patienten belegten Betten auf den Normal- und Intensivstationen der sächsischen Krankenhäuser die bekannten Belastungsgrenzen von 1.300 bzw. 420 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ÜBERSCHREITEN. Dann gelten ab dem übernächsten Tag die Verschärfungen. Dies ist derzeit NICHT der Fall.

Die Sieben-Tages-Inzidenz, die jetzt auch in Sachsen wieder ansteigt, ist nicht mehr entscheidend für Lockerungen oder Verschärfungen. Die Hotspot-Regelung wurde entsprechend abgeschafft.

Alle tagesaktuellen Werte und Meldungen zum Thema sowie die Verordnungen und Übersichten sind nachzulesen auf der Homepage des KSB unter NEWS, im Bereich „Informationen Coronavirus“.

https://kreissportbund.net/news/informationen-coronavirus/

Neue Corona-Notfall-Verordnung:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-SaechsCoronaNotVO-2021-11-19-Lesefassung-2022-02-02.pdf

 

Neue Allgemeinverfügung zu den Hygienevorgaben:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Saechsische-Corona-Hygiene-Allgemeinverfuegung-2022-02-03.pdf

 

(skl/Foto: skl)