Die neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung soll ein paar Tage früher als geplant in Kraft treten. Es ist vorgesehen, dass die Staatsregierung am 1. März 2022 eine neue Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet, die dann ab dem 4. März 2022 in Sachsen gelten soll.

Bereits am gestrigen Dienstag hat das sächsische Kabinett die aktuelle Corona-Notfall-Verordnung angepasst. Damit treten mit dem heutigen Tag mehrere Lockerungen in Kraft. Diese gelten so lange die bekannten Krankenhausbetten-Schwellenwerte für die Überlastungsstufe auf den Intensiv- und Normalstationen (420/1.300) nicht überschritten werden. Die ab dem heuigen Mittwoch geltenden Lockerungen betreffen auch den Sport.

Denn ab sofort gilt für die Nutzung von Außensportstätten 3G statt bisher 2G. Das bedeutet, dass erwachsene Aktive wie schon zuvor unter 18-Jährige und Anleitungspersonal auch einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen bzw. vor Ort durchführen können, um die Sportanlage betreten zu dürfen.

Wer vollständig (also doppelt) geimpft und genesen (geplant ist eine Rückkehr zum Gültigkeitsstatus 6 statt 3 Monate) ist, bekommt wie bisher auch Zutritt.

Im Innenbereich gilt weiterhin 2Gplus, für Zuschauer bzw. Besucher bleibt dies auch so. Zutritt erhält also nur, wer nachweislich vollständig geimpft oder genesen UND jeweils tagesaktuell negativ getestet ist. Für „Geboosterte“ gibt es keine zeitlichen Beschränkungen.

Darüber hinaus sind ab sofort Zusammenkünfte, bei denen nur Geimpfte oder Genesene anwesend sind, ohne Teilnehmerbegrenzung möglich. Bislang durften sich gemäß der Kontaktbeschränkung nur zehn Geimpfte ODER zwei Ungeimpfte treffen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind weiterhin von der Regelung ausgenommen. Tests werden indes für alle Teilnehmer empfohlen.

Nimmt an privaten Zusammenkünften indes mindestens eine ungeimpfte Person teil, gilt eine Beschränkung auf einen Hausstand plus zwei Personen aus einem weiteren Hausstand (bisher ein Hausstand und eine Person).

Für den organisierten Sport in Vereinen gelten die Kontaktbeschränkungen nicht.

Sitzungen von Gremien, wie zum Beispiel Mitgliederversammlungen oder Ähnliches, sind unter 3G und einer Kontakterfassung möglich.

Es gibt auch noch weitere Lockerungen für bestimmte Einrichtungen und im Einzelhandel. Die geänderte Corona-Notfall-Verordnung gilt bis einschließlich 3. März und wurde veröffentlicht unter:
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

Es ist vorgesehen, dass die Staatsregierung am 1. März 2022 eine neue Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet, welche am 4. März 2022 in Kraft treten soll.

(skl/Foto: skl)