Neue sächsische Verordnung ergänzt “Corona-Notbremse”
Nach der bundesweiten bis Ende Juni befristeten „Corona-Notbremse“ hat die sächsische Regierung am heutigen Dienstag eine neue Corona-Schutz-Verordnung für den Freistaat beschlossen. Hierin werden zukünftig in erster Linie Regelungen getroffen, die ab einer Inzidenz unter 100 gelten aber auch weitergehende Schutzmaßnahmen für eine Sieben-Tage-Inzidenz über 100 vorgenommen.










