Die deutschlandweite “Corona-Notbremse” kommt. Nach der mehrheitlichen Zustimmung im Bundestag und der Absegnung durch den (allerdings nicht zustimmungspflichtigen) Bundesrat ist die Änderung des Infektionsschutzgesetzes jetzt fixDie Neuregelung kann damit bereits ab diesem Sonnabend in Kraft treten. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wird dazu in den kommenden Tagen sicher entsprechende Informationen veröffentlichen. 

Die bundesweit verbindliche “Corona-Notbremse” basiert auf den Inzidenzwerten in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Wenn die Sieben-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Grenzwert von 100 Neuninfektionen auf 100.000 Einwohnern überschreitet, werden Lockerungen zurückgenommen. Es sind zudem Ausgangsbeschränkungen vorgesehen zwischen 22 und 5 Uhr. Aber alleine Joggen und alleine Spazierengehen wäre noch bis 24 Uhr möglich. 

Für den Breitensport bedeutet die Gesetzesänderungen weitere Einschränkungen: Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres soll es ermöglicht werden, in Gruppen von fünf Personen im Außenbereich Sport zu treiben. Anleitungspersonen der Kinder müssten indes ein nicht mehr als 24 Stunden altes negatives Covid-19-Testergebnis nachweisen. 

Ansonsten soll Sport nur kontaktlos höchstens zu zweit oder für Angehörige desselben Hausstandes gestattet sein. In der Öffentlichkeit aber auch in Privaträumen dürfen sich Angehörige eines Haushaltes nur noch mit einem weiteren Menschen treffen. 

Schulen müssen in Wechselunterricht übergehen. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen schließen Schulen und Kitas am übernächsten Tag, Distanzunterricht ist dann für Schüler angesagt. Ausnahmen sind möglich für Abschlussklassen und Förderschulen. Erst wenn der Wert von 165 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird, kann die Schließung rückgängig gemacht werden. 

Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge war der Inzidenzwert am Donnerstag gestiegen und lag nun bei 164,9. Die tagesaktuellen Inzidenzwerte sind nachzulesen auf der Startseite der KSB-Homepage: kreissportbund.net .

Online-Link zur “Corona-Notbremse” mit den detaillierten Informationen (gilt ab 23. April 2021 bis 30. Juni 2021): 

Bundesgesetzblatt (bgbl.de) 

NEUE Allgemeinverfügung zu den Hygieneregeln in Sachsen (gilt ab 22. April 2021 bis 12. Mai 2021)

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen-2021-04-21.pdf

(skl/Foto: skl)