Weitere Infos zur Sportstättennutzung
Mit Einverständnis der Betreiber bzw. Eigentümer dürfen seit dem 15. Mai 2020 in Sachsen auch Innensportstätten ohne Publikum genutzt werden für den Trainingsbetrieb, genauso wie zuvor schon Außensportanlagen. Das geht aus Paragraph 6, Punkt 16 der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung hervor. In der Allgemeinverfügung des sächsischen Sozialministeriums, der Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus‘,…
