Elf Fragen, rund fünf Minuten Eurer Zeit: Der Landessportbund Sachsen bittet Sportvereine im Freistaat darum, an einer aktuellen, bis einschließlich 24. März 2025 freigeschalteten anonymen UMFRAGE zum Thema GEMA teilzunehmen. Die GEMA vertritt mittlerweile im Bereich Urheberrechte u.a. mehr als 95.000 Komponistinnen, Textdichter und Verlegerinnen. Da der aktuelle Pauschalvertrag zwischen DOSB, Landessportbünden und der GEMA zum 31. Dezember 2025 endet, gibt es derzeit Verhandlungen für einen neuen Pauschalvertrag ab 2026.

Diese Verhandlungen gestalten sich als „herausfordernd“, so der LSB. Denn momentan steht eine Verdreifachung des Pauschalbeitrags gegenüber jenem aus dem Jahr 2019 im Raum. Um zielgerichtet und bedarfsgerecht mit der GEMA verhandeln zu können, benötigt die Verhandlungsgruppe eine Einschätzung der Sportvereine, unter welchen Rahmenbedingungen sie bereit sind, den GEMA-Pauschalvertrag weiter mitzutragen. Daher wurde vor Kurzem die anonyme UMFRAGE gestartet.

Der Hintergrund: Aufgrund der Vielfalt der Musikverwendung im sportlichen Bereich hat der DOSB im Interesse seiner Vereine und Verbände seit vielen Jahren Pauschalabkommen mit der GEMA getroffen. Diese Abkommen betreffen zwei Bereiche. Erstens: Durch die Zahlung eines jährlichen Pauschalbetrages des DOSB an die GEMA, der auf alle Sportvereine umgelegt wird, erfolgt eine Freistellung von den GEMA-Vergütungen sowie den dafür ansonsten notwendigen Anmelde- und Abrechnungsverfahren bei bestimmten Veranstaltungen mit musikalischer Umrahmung.

Und zweitens: Unter bestimmten Voraussetzungen werden bei Musikaufführungen, die nicht durch diesen Pauschalbetrag abgegolten sind, Nachlässe auf die jeweils gültigen Vergütungssätze gewährt.

Der neue Pauschalvertrag mit der GEMA soll 2026 in Kraft treten. Doch die Verhandlungsparteien haben unterschiedliche Vorstellungen, gerade was die GEAM-Beiträge betrifft. Der Pauschalbetrag (netto, exkl. 7% MwSt.) je Sportvereinsmitglied und Jahr betrug 2019 noch 7 Cent und ist bis 2025 bereits auf 12 Cent gestiegen. In einem nächsten Schritt beabsichtigt die GEMA, die Musiknutzung im Sport in ihre allgemeine Tarifsystematik zu überführen. Das bedeutet, dass sie den Pauschalbeitrag bis 2029 stufenweise von aktuell 12 auf 24 Cent pro Mitglied und Jahr anheben will. Das würde eine Verdreifachung gegenüber 2019 bedeuten.

Sollte zwischen dem DOSB und der GEMA keine Einigung über einen neuen GEMA-Pauschalvertrag ab 2026 erzielt werden, müssten alle GEMA-pflichtigen Musiknutzungen von den Vereinen einzeln angemeldet und mit der GEMA abgerechnet werden.

Um herauszufinden, unter welchen Rahmenbedingungen die Sportvereine bereit sind, den GEMA-Pauschalvertrag weiter mitzutragen, können sie sich nun in diesem Fragebogen äußern: Die anonyme Umfrage dauert rund 5 Minuten und es werden 11 Fragen zur Beantwortung gestellt: Umfrage GEMA und SPORT

Ziel ist es, dass die Landessportbünde die jeweiligen Vereine in ihrem Bundesland auf die Umfrage aufmerksam machen und Daten bundesweit erhoben werden. Zur Ansprache der Vereine wird ein Musteranschreiben (siehe Anhang) zur Verfügung gestellt. Die Umfrage läuft bis einschließlich 24. März 2025, ist anonym und wird zentral vom DOSB verwaltet. Die Umfrage kann keine Repräsentativität im wissenschaftlichen Sinne für sich beanspruchen.

(lsb/skl/Foto: skl)