Die sächsische Regierung reagiert auf die anhaltend steigende Zahl der Coronavirus-Neuinfektionen im Freistaat mit einer Verschärfung der Ausgangsbeschränkungen. Ab dem kommenden Montag, dem 14. Dezember 2020, ist ein sogenannter harter Lockdown geplant. Die entsprechende Verordnung, die am Freitag beschlossen werden soll, würde dann bis 10. Januar 2021 gelten.
In der Zeit würden nicht nur Kitas und Schulen sowie der Einzelhandel (bis auf Lebensmittel, Tierbedarf, Apotheken, Weihnachtsbaumverkauf u.a.) schließen, auch die Tragepflicht von Mund-Nasen-Schutz im öffentlichen Raum würde ausgeweitet.
Außerdem gibt es weitere Verschärfungen der Kontaktregelungen, Ausnahmen seien nur über die Weihnachtsfeiertage von 23. Dezember 2020, 12 Uhr bis 27. Dezember 2020, 12 Uhr vorgesehen. Sport im Freien bzw. Bewegung im Freien seien mit den entsprechenden Beschränkungen als Ausnahme (Stichwort: triftiger Grund) offenbar möglich. Jeglicher Indoorsport und auch Rehasport wären dann nach heutigen Aussagen aus dem Kabinett allerdings unter anderem verboten. Mehr dazu in Kürze.
(skl/Foto: skl)