AKTUELL – Aufgrund einer neuen Verordnung des Freistaates Sachsen sind Änderungen bezüglich der hier genannten Aussagen wahrscheinlich. Demnach ist Indoorsport ab kommenden Montag genauso untersagt wie auch Rehasport. Mehr zu dem geplanten Lockdown in Sachsen in Kürze.
Die Ausübung von Rehabilitationssport mit einer ärztlichen Verordnung ist weiterhin erlaubt. Das bestätigte der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge am Dienstag nach einer Anfrage des Kreissportbundes. Dort hatte es zuvor Nachfragen zu dem Thema gegeben.
„Reha-Sportler müssen eine entsprechende ärztliche Anordnung, also Überweisung bzw. Rezept, für den konkreten Fall zur Durchführung von Reha-Sport vorweisen können, um diesen durchführen zu dürfen. Haben sie das nicht, bleibt es kraft Gesetz verboten“, erklärt eine Sprecherin des Landratsamtes.
Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Lage und entsprechender gesetzlicher Vorgaben ist der Sportbetrieb in weiten Teilen stillgelegt. Da der Sieben-Tages-Inzidenzwert der Neuinfektionen mindestens fünf Tage über dem Grenzwert 200 liegt – derzeit liegt der Inzidenzwert im hiesigen Landkreis sogar bei 500 –, bleiben die Sporthallen auch für den Individualsport geschlossen. Mannschaftsport und ähnliches ist ohnehin seit Anfang November untersagt.
Sport oder Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs ist gegenwärtig noch erlaubt. Außensportstätten können für den Schul- und Leistungssport sowie auch für den Individualsport allein, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes in räumlich abgetrennten Bereichen geöffnet werden.
Sport im Freien zählt derzeit in dieser Form noch zu den triftigen Gründen, die eine Ausnahme bei den Ausgangsbeschränkungen bildet.
Zu den weiteren Ausnahmen zählt unter anderem der Rehabilitationssport. Laut dem Sächsischen Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes (SBV) ist Rehasport auch nach der aktuellen Sächsischen Coronaschutz-Verordnung derzeit grundsätzlich möglich, auch im Verein. Alle Teilnehmer der Rehasport-Angebote müssen dazu aber zwingend eine ärztliche Verordnung vorweisen, betont auch der Verband. Denn die Ausnahme des Rehasport sei nur dann für Teilnehmer zulässig, wenn für sie eine medizinische Notwendigkeit besteht.
Darüber hinaus ist zu beachten: Auch Rehasport-Angebote dürfen derzeit nur unter Einhaltung der Hygieneauflagen stattfinden. Es müssen allerdings die entsprechenden räumlichen Gegebenheiten vor Ort vorhanden sein. Laut SBV gelten für den Rehasport Mindestabstandsflächen von fünf Quadratmetern pro Teilnehmer.
(skl/Foto: skl)