Entscheidung kassiert: Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge muss nun doch seine Lockerungen vom 8. März 2021 zurücknehmen. Das teilte das Landratsamt am Mittwochnachmittag mit. Damit müssen ab dem morgigen Donnerstag im Landkreis auch sämtliche Sportstätten wieder schließen. Der kontaktfreie Individualsport allein, zu zweit oder in Gruppen mit bis zu 20 Kindern in Außenanlagen ist nicht mehr gestattet.
Der Grund: Der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde am Montag, dem 22. März 2021, den dritten Tag in Folge überschritten. Somit wären ab dem zweiten darauffolgenden Werktag, also ab dem heutigen Mittwoch, durch den Landkreis die Lockerungen aufzuheben gewesen.
Die hiesige Verwaltung wollte jedoch – nach vorheriger Absprache mit anderen Landkreisen – eigentlich eine ständige Änderung der geltenden Regelungen im Landkreis vermeiden. Kein Hin und Her von Öffnen und wieder Schließen also. Zumal hätte der derzeitige Schwerpunkt des Infektionsgeschehens im Landkreis in den Schulen und Kindertageseinrichtungen gelegen. Der Landkreis hatte sich mit Blick auf die kommenden Ferien eine Entspannung in diesem Bereich erhofft.
Insofern war noch am Dienstagabend vorgesehen, unter Vorlage von negativen Schnelltestergebnissen, den aktuellen Öffnungszustand beizubehalten. “Nach der heutigen Videokonferenz der Landräte mit dem Ministerpräsidenten ist klar, dass dieser Ansatz nicht möglich ist und die aktuell geltende Sächsische Corona-Schutzverordnung anzuwenden ist”, heißt es in der Erklärung des Landratsamtes von heute.
Insofern erfolgt heute der Widerruf der Allgemeinverfügungen des Landratsamtes des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Lockerungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie.
Ab morgen ist neben der Öffnung von Sportstätten für den Breitensport auch Click & Meet im Einzel- und Großhandel ist nicht mehr zulässig. Die Öffnung von weiteren körpernahen Dienstleistungen, wie z. B. Kosmetik- und Tattoostudios, wird zurückgenommen. Botanische Gärten, Zoos und Tierparks müssen wieder schließen. Gleiches gilt für Museen, Galerien und Gedenkstätten.
Weiterhin erlässt das Landratsamt die Allgemeinverfügung über die Festlegung von Alkoholverbotszonen im Landkreis Sächsisches Schweiz-Osterzgebirge.
Bereits zum heutigen Mittwoch waren gemäß der geltenden Sächsischen Corona-Schutzverordnung folgende Beschränkungen eingetreten: Der gemeinsame Aufenthalt ist nur den Angehörigen eines Hausstandes und einem Angehörigen eines weiteren Hausstandes gestattet. Kinder unter 15 Jahre zählen nicht dazu. Außerdem trat heute bereits eine Ausgangsbeschränkung in Kraft. Demnach ist das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt.
Der genaue Wortlaut der Bekanntmachungen ist einsehbar auf der Internetseite des Landratsamtes unter: www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html .
Heute liegt der Inzidenzwert im Landkreis SOE bei 110,8, in Sachsen bei 154,9. Lockerungen sind gemäß der aktuellen bis Ende März geltenden Verordnung möglich, wenn die Inzidenzwerte im Landkreis UND in Sachsen 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten werden.
Dessen ungeachtet hat die Bundeskanzlerin heute nach Rücksprache mit den Chefs der Bundesländer erklärt, dass die für Ostern bzw. den 1. und 3. April geplante, aber besonders umstrittene Ruhetageregelung zurückgenommen wird. Sie wäre nicht ohne Weiteres umsetzbar gewesen.
Ursprünglich sollte – wie beim Bund-Länder-Gipfel in der Nacht zum Dienstag beschlossen – an diesen Tagen für das Gros der Arbeitnehmer arbeitsfrei sein und nur Lebensmittelgeschäfte in engerem Sinne hätten öffnen dürfen. Der Lockdown wurde bis 18. April verlängert. Dabei soll es auch bleiben. In Sachsen ist angedacht, eine entsprechenden Corona-Schutz-Verordnung an diesem Freitag (NEU: erst am nächsten Montag) zu beschließen
Die Eckpunkte des neuen ab April geltenden Regelwerks im Freistaat betreffen auch den organisierten Sport: Künftig soll es möglich sein, unabhängig von der Sieben-Tages-Inzidenz im Außenbereich und in Freiluftsportstätten allein, zu zweit oder auch in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren kontaktfreien Individualsport zu treiben.
Anders als in mehreren anderen gesellschaftlichen Bereichen, die noch öffnen dürfen, muss dort ab April auch kein negativer Coronavirus-Test vorgelegt werden, um die Außensportstätten mit der genannten Personeneinschränkung zu nutzen. So war zumindest bisher der Plan. Beschlossen ist dieser aber noch nicht.
(skl/Foto: skl)
AKTUELLE INFO vom 25. März 2021 zum Thema aus dem Landratsamt SOE:
Der Freistaat Sachen hat informiert, dass ab Montag, 29. März 2021, im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die Kindertageseinrichtungen geschlossen werden müssen und nur noch eine Notbetreuung für die Kinder erfolgen darf.