A C H T U N G – Änderungen hierzu möglich – mehr in Kürze!

 

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde am 22. März 2021 den dritten Tag in Folge überschritten. Somit wären ab dem zweiten darauffolgenden Werktag, also ab dem morgigen Mittwoch, durch den Landkreis die bekanntgemachten Lockerungen aufzuheben. 

 

In der heutigen Corona-Pressekonferenz des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer und des Sächsischen Kabinetts wurde über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie gesprochen. Bis zu einem endgültigen Ergebnis, welche Regelungen künftig in Sachsen gelten sollen, bleiben die bisherigen Lockerungen im Landkreis Sächsische Schweiz weiterhin bestehen. Damit soll ein ständiger Wechsel der gültigen Regelungen in unserem Landkreis vermieden werden. 

Dies teilte das Landratsamt soeben mit.  

 

Zudem ist die Steigerung der Infektionszahlen im Landkreis nicht auf die vorgenommenen Lockerungen zurückzuführen. Der derzeitige Schwerpunkt des Infektionsgeschehens liegt in den Schulen und KindertageseinrichtungenDer Landkreis erhofft sich aufgrund der kommenden Ferien eine Entspannung in diesem Bereich. 

 

Somit gilt auch weiterhin: Kontaktfreier Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, ist erlaubt.  

 

Allerdings gilt gemäß Corona-Schutz-Verordnung ab morgen (24. März) eine Verschärfung der KontaktbeschränkungDer gemeinsame Aufenthalt ist demnach nur den Angehörigen eines Hausstandes und einem Angehörigen eines weiteren Hausstandes gestattet. Kinder unter 15 Jahre zählen nicht dazu. Diese Regelung gab es bereits vor dem 8. März 

 

Und es gilt zudem ab morgen wieder eine Ausgangsbeschränkung. Demnach ist das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt. Mehr dazu in der noch bis 31. März gültigen Sächsische Corona-Schutz-Verordnung:

www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html 

 

(skl/landratsamt/Foto: skl)