Wie erwartet bleiben die Sportstätten sehr wahrscheinlich auch über den kommenden Sonntag hinaus – mit Ausnahmen für den Schul- und Leistungssport sowie den Vereinssport für unter 16-Jährige und ihre ebenfalls negativ getesteten Übungsleiter – weiterhin geschlossen. Das sächsische Kabinett hatte am Dienstag unter Berücksichtigung der Ergebnisse der jüngsten Beschlüsse der nun ehemaligen Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder Eckpunkte für eine neue Corona-Notfall-Verordnung beschlossen.

Die Verordnung soll am 13. Dezember 2021 in Kraft treten und bis einschließlich 9. Januar 2022 gelten. Der Entwurf der Verordnung geht jetzt in die Anhörung. Er steht unter Vorbehalt des Beschlusses des neuen Infektionsschutzgesetzes durch den Bund. Hier sind in Kürze Anpassungen bezüglich der aktuellen Schutzmaßnahmen wahrscheinlich.

Die Schutzmaßnahmen der derzeit bis einschließlich Sonntag in Sachsen geltenden Corona-Notfall-Verordnung sollen laut dem Entwurf beibehalten werden. Also es sollen zum Beispiel Einrichtungen und Angebote der Freizeitgestaltung, Großveranstaltungen, Kultur- und auch Sportveranstaltungen sowie Weihnachtsmärkte und Messen untersagt bleiben. Gleiches gilt für Clubs, Bars und Diskotheken. Ausgangsbeschränkungen sollen beibehalten werden, ebenso die Altersgrenze von 16 Jahren bei den Ausnahmen von 2G (Teilnahme nur für Geimpfte und Genesene).

Neu ist in dem Eckpunkte-Papier: Bei privaten Feiern und Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen soll es eine Teilnehmerbegrenzung auf 50 Personen geben.

An Silvester und Neujahr ist ein Feuerwerksverbot auf den durch die Kommunen zu bestimmenden Plätzen sowie ein Ansammlungsverbot vorgesehen. Diese Regelungen sollen übrigens bundesweit umgesetzt werden.

Für die Gastronomie soll eine Hotspot-Regelung eingeführt werden: Ab einer Inzidenz über 1.500 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner je Landkreis/Kreisfreie Stadt sollen die Gastronomie-Betriebe schließen müssen. Im Übrigen sollen für diese Branche die bisherigen Regelungen (2G) und Einschränkung der Öffnungszeiten beibehalten werden. Das wurde dann ebenso für die jetzigen Kontaktbeschränkungen gelten.

Die neue Verordnung soll am Freitag, dem 10. Dezember 2021, vom Kabinett beschlossen werden. Sie soll am kommenden Montag in Kraft treten.

Der Schul- und Kitabetrieb soll indes trotz allem unter den bekannten Hygieneregeln bis zu den regulären Weihnachtsferien weiterlaufen, also bis 22. Dezember.

(skl/sachsen.de/Foto: skl)