Anlässlich der wegen außersportlicher Themen etwas abgeänderten, seit 10. November geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung hat der Landessportbund nun seinen FAQ-Frage-Antwort-Katalog noch einmal überarbeitet. Aufgrund vermehrter Nachfragen von Verbänden und Vereinen hat der LSB in Rücksprache mit dem Sächsischen Sozialministerium sowie dem Sächsischen Innenministerium die Katalog-Inhalte in der neuen Version noch einmal präzisiert.
Nachdem es in der vorigen Woche auf offizielle Anfragen offenbar untereinander nicht abgestimmte Informationen aus dem Sozialministerium zu Detailfragen beim Individualsport gegeben hatte, soll die Neufassung der FAQ-Sammlung nun für mehr Klarheit sorgen. Vor allem soll besser dargestellt werden, unter welchen Umständen Sport während des aktuellen Teil-Lockdowns erlaubt ist.
Der Frage-Antwort-Katalog soll insbesondere den Stadt- und Kreissportbünden als Werkzeug dienen, um eine einheitliche Beratung im sächsischen Vereinssport zu ermöglichen.
Die wohl wichtigste Präzisierung betrifft den organisierten Individualsport. Aktuell bleibt die Öffnung und das Betreiben von Anlagen und Einrichtungen des Freizeit- und Amateurbetriebs verboten.
Davon ausgenommen ist weiterhin die Nutzung durch Leistungs- und bestimmten Kadersportlern und für den Schulsport sowie zur Ausübung von Individualsport. Mannschaftssport ist weiterhin untersagt.
In und auf Sportstätten ist jedoch nur Individualsport gestattet, der allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand betrieben wird. Demnach – und das wurde nun noch einmal vom LSB präzisiert – gilt auch für den organisierten Trainings- und Wettkampfbetrieb der Individualsportarten die Einschränkung, das gleichzeitig nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf oder in einer Sportstätte trainiert werden kann.
Allerdings wird in diesem Bereich des Sportbetriebes die Anzahl der Sportler, die sich auf der Anlage aufhalten dürfen, durch das erforderliche Hygienekonzept bestimmt.
Innerhalb des Hygienekonzepts ist abzubilden, wie viele Sportler sich auf der Anlage oder in der Einrichtung befinden dürfen, wenn organisierter Trainings- und Wettkampfbetrieb der Individualsportarten bzw. Profi- oder Kadersport durchgeführt wird. Dabei ist sicherzustellen, dass die allgemeinen und spezifischen Hygieneregeln eingehalten werden.
Zum „Individualsport“ im Sinne der Verordnung zählt jegliche Form von sportlicher Betätigung (z.B. Zweikampfsportarten, Rückschlagspiele, Individualsportarten wie Leichtathletik), die als individuelles Training allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand möglich ist.
Unter dem Begriff „Individualsportarten“ im Sinne der Verordnung werden Sportarten und -disziplinen zusammengefasst, die überwiegend auf den Leistungen des Individuums basieren und nicht in Teams oder Mannschaften organisiert sind. Beachvolleyball mit jeweils zwei Personen pro Team oder ein Doppelspiel im Tennis beispielsweise sind demnach verboten, da beides keine Individualsportarten bzw. -disziplinen sind. Kampfsportarten, wie Judo oder Ringen, können demnach betrieben werden, soweit sich nur zwei Kampfsportler auf der Matte befinden.
Wenn zudem auf Freiluftsportanlagen, in Sporthallen oder in privaten Sportanlagen eine räumliche Trennung des Sportreibens von individuell allein, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes Trainierenden gewährleistet werden kann (z.B. abgetrennte Felder einer Mehr-Felder-Sporthalle), ist auch das gleichzeitige organisierte Training von mehreren Personen als Individualsport oder in einer Individualsportart auf einer Freiluftsportanlage oder in einer Sporthalle möglich. In diesem Fall kann allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf jeder dieser räumlich abgetrennten Teilsportstätte trainiert werden.
Kampfrichter, Übungsleiter, Trainer etc. dürfen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln als Beschäftigte eines Betreibers der Sportstätte diese betreten, wenn sie in dessen Auftrag am Trainings- oder Wettkampfbetrieb teilnehmen.
Weitere Informationen zum Sport und Vereinssport im FAQ-Katalog des Landessportbundes vom 12. November 2020:
NEU12NOV2020_CORONA-FAQvom LSB
sowie online beim LSB:
https://www.sport-fuer-sachsen.de/de/fuer-mitglieder/vereinsberatung/corona-faq/
NEUE überarbeitet Fsssung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 10. Noevmber 2020:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Corona-Schutz-Verordnung-2020-11-10.pdf
(skl/lsb/Foto: skl)