Die Anzahl der positiv auf das Coronavirus getesteten Menschen steigt an, auch in Sachsen auch im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (aktuell 116 Infizierte in 21 Kommunen) Die Regierung des Freistaates Sachsen will allerdings einen zweiten Lockdown, wie es ihn im Frühjahr hierzulande gab und angesichts der weit höheren Fallzahlen zum Beispiel aktuell wieder in Tschechien gibt, unbedingt verhindern. Dies betonte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer am 15. Oktober nach einem Treffen des Kabinetts mit den Landräten und Oberbürgermeistern sowie der Kassenärztlichen Vereinigung.

Im Anschluss an diese Sitzung wurde verkündet, dass das umstrittene Beherbergungsverbot in Sachsen für Reisende aus Risikogebieten gekippt wird. Ab dem 17. Oktober, also mit Beginn der Herbstferien, und mindestens bis 8. November gilt es nicht mehr. Die Abstandsregelungen gelten aber weiter, die Tragepflicht von Mund-Nasen-Schutz in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen bleibt bestehen. Verstöße werden derzeit mit jeweils 60 Euro geahndet.

Wahrscheinlich wird die Tragepflicht noch ausgeweitet, laut Kretschmer „überall dort, wo sich Menschen zu nahe kommen“ und die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Gemeint sind etwa Gänge von Ämtern, Bushaltestellen und andere Orte, nicht aber in Unterrichtsräumen an Schulen.

Darüber hinaus soll es aber Verschärfungen geben, die mit der jeweiligen Höhe der Fallzahlen einhergehen werden und auch den Bereich Sport betreffen werden. Sachsen wolle zudem eine möglichst einheitliche Regelung für den gesamten Freistaat, um angemessen auf die Pandemiesituation reagieren zu können.

So soll das Stufensystem ausgebaut werden. Der Freistaat folgt damit im Wesentlichen den Vereinbarungen von Bund und Ländern, die am 14. Oktober getroffen worden waren.

 

Wird in einer Region der Grenzwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen überschritten, dürfen bei Feiern nur noch bis zu 25 Personen teilnehmen, zudem gibt es eine Sperrstunde ab 23 Uhr.
Steigt die Infiziertenzahl über den Grenzwert (den sogenannten „Sieben-Tage-Inzidenzwert“) 50 pro 100.000 Einwohner sind nur noch zehn Personen erlaubt. Die Sperrstunde gelte dann ab 22 Uhr. Alkohol darf dann nicht mehr verkauft werden. Private Feiern wurden als Hauptinfektionsort ausgemacht, daher würde es vor allem in diesem Bereich zu Einschränkungen kommen.

Die Grenzwerte hängen mit den personellen Kapazitäten zusammen, über die die Behörden bei der Kontaktnachverfolgung verfügen. Diese habe sich bisher im Freistaat als ein sehr wichtiges Instrument in der Coronavirus-Pandemie erwiesen.
Eine neue Corona-Schutz-Verordnung samt den entsprechenden Allgemeinverfügungen mit Hygieneregeln zum Gesundheitsschutz sollen noch vor Ablauf der jetzigen Vorgaben am 2. November 2020 veröffentlicht werden. Darin werden auch wieder Regelungen für den Bereich Sport aufgeführt sein, heißt es auf Anfrage beim sächsischen Sozialministerium. Konkrete Auskünfte könne man dort angesichts der aktuellen Lage noch nicht geben.

Bis die neuen Regelungen in Kraft treten, gelten die jetzigen weiterhin. Demnach gibt es bei Sportwettkämpfen in Sachsen keine konkrete Teilnehmerbeschränkungen. Die Anzahl hänge insbesondere mit den räumlichen Kapazitäten zusammen. Als Teilnehmer gelten Sportler, Trainer oder zum Beispiel auch Betreuer. Für Zuschauer trifft dies jedoch nicht zu.

 

Generell ist bei Sportveranstaltungen mit Publikum – hierzu zählen ebenfalls begleitende Personen, wie z.B. Eltern von bei Wettkampf teilnehmenden Kindern – vorab ein genehmigtes Hygienekonzept vorgeschrieben. Ausgenommen von dieser Genehmigungspflicht ist der Freizeit- und Breitensport mit bis zu 50 Besuchern.

Auf Grundlage der Verordnung und der Allgemeinverfügung sind aber für Sportstätten weiterhin schriftliche Hygienekonzepte zu erstellen und umzusetzen. Diese sollten vor allem Abstandsregelungen und weitere Hygienemaßnahmen beinhalten. Organisatorische Vorkehrungen sind zu treffen, dass bei einem späteren positiven Coronavirus-Test eines Teilnehmer oder Besuchers die Kontaktnachverfolgung möglich ist.

 

Erlaubt sind aktuell noch Betriebs- und Vereinsfeiern mit bis zu 50 Personen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Feier draußen oder drinnen stattfindet. Außerdem sind Mitgliederversammlungen unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich.

 

Entscheidend ist bei sämtlichen Veranstaltungen vor allem, dass Mindestabstände von 1,50 Metern eingehalten werden und eine Kontaktnachverfolgung möglich ist. Dort, wo kein Mindestabstand eingehalten werden kann, sollte Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Aktive sollen aber beim Sport keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Optische Hilfen (z.B. Markierungen oder Absperrbänder) zur besseren Abstandseinhaltung werden empfohlen.

Ministerpräsident Kretschmer sagte nach dem Treffen am 15. Oktober, dass Sachsen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens auf Eigenverantwortung, Reduzierung der Risikopunkte, aber auch auf stärkere Kontrollen und eine stabile Kontaktnachverfolgung setze. Vor allem Letzteres sei sehr wichtig und habe sich hier bewährt. Dabei werde zusätzliches Personal für die Gesundheitsämter helfen, Gespräche mit der Bundeswehr zur Unterstützung seien angedacht.

 

Die noch geltenden Allgemeinverfügungen und die Corona-Schutz-Verordnung sind u.a. nachzulesen in der KSB-Infosammlung zum Thema Coronavirus, hier: https://www.kreissportbund.net/downloads/hinweise-corona/

(skl/Foto: skl)