Die sogenannte Überlastungsstufe tritt wie erwartet ab diesen Freitag in Sachsen in Kraft. Das teilte der Freistaat heute in einer Meldung mit. Der Schwellenwert der Covid-19-Bettenbelegung auf den Normalstationen von 1.300 Krankenhausbetten wurde am heutigen Mittwoch mit 1.520 Betten den dritten Tag in Folge überschritten. Damit gelten ab dem 19. November 2021 im gesamten Freistaat die Maßnahmen der Überlastungsstufe.

In sämtlichen Angeboten und Einrichtungen, die ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 35 zur Einführung einer 3G-Zugangsregelung verpflichtet sind, ist dann der Zugang allein Geimpften oder Genesenen möglich: Dies gilt unter anderem für die folgenden auch für Sportvereine relevanten Bereiche:

• den Sport im Innenbereich,
• die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen,
• den Zugang zu Hallenbädern und Saunen aller Art,
• den Zugang zur Innengastronomie,
• den Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich,
• die Teilnahme an touristischen Bahn- und Busfahrten, auch im Gelegenheits- und Linienverkehr

Das bereits während der derzeit noch geltenden Vorwarnstufe bestehende Zutrittsverbot für ungeimpfte und nicht genesene Personen zu Großveranstaltungen bleibt laut der entsprechenden Medieninformation des Freistaates von heute auch während der Geltung der Überlastungsstufe ab Freitag bestehen.

Ausnahmen von der 2G-Pflicht gelten weiterhin für Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und Personen, für die seitens STIKO keine Impfempfehlung vorliegt.

Private Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind nur noch zwischen einem Hausstand und einer weiteren ungeimpften Person zulässig. Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres werden hier ebenso wie Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt.

Sportveranstaltungen zählen draußen wie drinnen unter diese privaten Zusammenkünfte bzw. privaten Treffen. Im Innenbereich gilt aber nichtsdestotrotz stets 2G (ausgenommen sind aber auch hiervon Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren).

In der Überlastungsstufe ist zudem das 2G-Optionsmodell nicht mehr möglich.

Versammlungen sind ausschließlich ortsfest zulässig und auf eine Teilnehmerzahl von maximal 10 Personen begrenzt.

Dessen ungeachtet soll am Freitag eine neue Corona-Schutz-Verordnung vom sächsischen Kabinett beschlossen werden. Die Eckpunkte wurden vorgestellt (siehe KSB-Meldung dazu) Sie soll am 22. November in Kraft treten und enthält verschärfte Regeln. Diese sollen dabei helfen, noch mehr Kontakte zu reduzieren und die Zahl der Neuinfektionen zu verringern sowie um die Krankenhäuser zu entlasten.

 

(skl/Foto: skl)