Sachsen hat mit fast 760 den mit Abstand höchsten Sieben-Tage-Inzidenz-Wert aller Bundesländer in Deutschland. 57,5 Prozent sind im Freistaat vollständig geimpft. Die meisten Patienten in den sich füllenden Covid-19-Krankenhausbetten im Freistaat sind laut sächsischer Regierung ungeimpft. Die Überlastungsstufe ist mit Blick auf die Bettenauslastung in Sicht und tritt wahrscheinlich an diesem Freitag in Kraft.

Kontakte sollen daher noch mehr minimiert werden – und ein Lockdown unter allen Umständen verhindert. Rund 60 Prozent der Kontakte müssten minimiert werden, um die aktuelle „vierte Welle“ zu brechen, hieß es aus dem Kabinett bei einer Pressekonferenz am Dienstagnachmittag.

Die sächsische Regierung hat dementsprechend eine neue Corona-Schutz-Verordnung auf den Weg gebracht. Die Eckpunkte wurden an diesem Dienstag vorgestellt. Die neue Verordnung soll vom 22. November bis 20. Dezember 2021 gelten. Sie tritt also am kommenden Montag in Kraft.

Das neue Infektionsschutzgesetz, das Ende der Woche auf Bundesebene beschlossen werden soll, werde dabei Grundlage sein, also einbezogen werden (müssen).

Es werde eine generelle Testpflicht, also auch für Geimpfte, in bestimmten Bereichen geben, z.B. in Pflegeheimen, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Viele Testzentren werden wieder öffnen. Jeder kann wieder mindestens einen Test wöchentlich kostenlos nutzen.

Auch ist eine 3G-Regel am Arbeitsplatz angedacht, was regelmäßige verpflichtende Tests (vor Ort oder aus Testzentren) nach sich zieht. Zugang erhalten Beschäftigte nur dann. Der Arbeitgeber muss das laut dem Entwurf abfragen. Ungeimpfte müssen dem Arbeitgeber alle 24 Stunden einen negativen (Schnell)Test nachweisen, so der Plan. Home-Office soll zudem verstärkt genutzt werden. Eine Pflicht sei laut Wirtschaftsminister Martin Dulig geplant, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe dagegen sprechen. Angeboten müssen entsprechend von Arbeitnehmern angenommen werden.

Außerdem soll 2G im Einzelhandel gelten. Mit Ausnahme von Lebensmittel- und Drogeriegeschäften und Geschäften des täglichen Bedarfs etc. dürfen nur noch Geimpfte und Genesene in Läden einkaufen. Eine Liste dazu soll veröffentlicht werden.

„2G plus“ wird als Verschärfung eingeführt. Genesenen- bzw. Geimpftenstatus plus Test seien dann während der Überlastungsstufe bei Veranstaltungen im Innenbereich mit über 50 teilnehmenden Personen verpflichtend.

Ansonsten sollen die aktuellen Regelungen (2G im Innenbereich bei Überlastungsstufe) bestehen bleiben. Zum Sport wurden am Dienstag im Grund keine neuen Informationen mitgeteilt.

In Verweilbereichen in Weihnachtsmärkten, wo man essen und trinken kann, gelte 2G.

Jeder Landkreis und jede kreiseigene Stadt könne eigene verschärfende Regelungen treffen. Im ÖPNV gilt für Fahrgäste die Pflicht, FFP2-Masken zu tragen.

Für Aus- und Weiterbildungen soll 2G bei Lehrveranstaltungen gelten, es gibt aber auch Ausnahmen. Es werde empfohlen, die Veranstaltungen möglichst online durchzuführen.

Schulen und Kitas sollen nicht flächendeckend geschlossen werden. Präsenzunterricht mit schützenden Maßnahmen soll flächendeckend ermöglicht werden, betonte Kultusminister Christian Piwarz. Es wurde zuletzt wegen des sehr hohen Infektionsgeschehens Einrichtungen teils oder ganz geschlossen. Von den rund 1.400 staatlichen Schulen wurden zuletzt 40 teilweise geschlossen, 43 sind vollständig dicht. Sechs weitere Schule arbeiten im eingeschränkten Regelbetrieb. Drei Tests pro Woche sollen weiterhin an Schulen Pflicht sein.

Entscheidungen zu den (gegenwärtig offensichtlich unterschiedlichen) Handhabungen bei der Quarantäne obliege den Gesundheitsämtern vor Ort. Die Quarantäneentscheidung sei individuell für Schüler oder Eltern etc. Das Kultus entscheide nur über den Dienstbetrieb an den Schulen, nicht darüber, wer in Quarantäne muss.

Die Regelungen der Verordnung sind noch nicht beschlossen. Dies soll am Freitag nach den entsprechenden Anhörungen. Kurz darauf soll sie veröffentlicht werden.

(skl/Foto: skl)