Wegen kurzfristiger Absagen und Veränderungen von Vorhaben sind im Bereich „Ehrenamtlich geführten Maßnahmen“ für die Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wieder Fördermittel frei geworden. Dies teilte der Jugendring Sächsische Schweiz Osterzgebirge e.V. nun mit. Das Fördergeld stünde demnach nach einem entsprechenden Antrag auch Sportvereinen zur Verfügung. Ehemalige Antragsteller können sich ebenfalls um die Mittel bewerben.

Grundsätzlich müssen Förderanträge 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. Dies ist sehr knapp bemessen, was auch dem Jugendring bewusst ist. Dennoch sollte auf das Angebot hingewiesen werden, dass Vereinen zugutekommen kann.

Sollten zum Beispiel in den Ferien zwischen Weihnachten und Silvester Maßnahmen geplant sein, so können unter Umständen dafür noch Fördermittel über die Richtlinie der „Ehrenamtlich geführten Maßnahmen“ ausgegeben werden.

Die Förderung erfolgt bei Projekten, Maßnahmen der internationalen Jugendbegegnung und Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung als Anteilsfinanzierung in Höhe von maximal 50 % der förderfähigen Gesamtkosten. Bei Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung/ Stadtranderholung wird ein Zuschuss von maximal 10 Euro pro Tag und pro Teilnehmer und Betreuer gewährt.

Erläuterungen zum Zuwendungsbereich und der zu Grunde liegenden Richtlinie der „Ehrenamtlich geführten Maßnahmen“ kann man online hier nachlesen:
https://www.landratsamt-pirna.de/download/210521_LK-SOE_RL_Ehrenamtlich_gefuehrte_Massnahmen.PDF

(skl/Foto/Repro: skl)