Für die Verlängerung der Lizenzen für Übungsleiter-C Breitensport muss jetzt Folgendes beachtet werden. Es sollten alle Nachweise durch den Vorstand oder den Übungsleiter des jeweiligen Vereins per E-Mail an den Kreissportbund Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (KSB) geschickt werden, als Foto oder Scan im Anhang der E-Mail an: richter@kreissportbund.net .

Anerkannt werden dabei absolvierte Fortbildungen im Verband, Verein oder bei einem beliebigen SSB/KSB, die nicht älter als vier Jahre sind. Insgesamt müssen für die vier Jahre Gültigkeit 15 Lerneinheiten (LE) nachgewiesen werden. „Sind bereits Fortbildungszertifikate der vergangenen vier Jahre vom KSB ausgestellt worden, bitten wir um eine kurze eine Rückmeldung mit der entsprechenden Lehrgangsnummer und dem Ausstellungsjahr oder dem Zertifikat per E-Mail“, sagt der zuständige KSB-Mitarbeiter Philipp Richter. Notwendige Nachweise zur Verlängerung seien:

 

  • Zertifikate mit insgesamt 15 LE der vergangenen vier Jahre
  • Ehrenkodex (Download über Homepage des KSB möglich: HIER (Rubrik „Übungsleiter“)
  • Angabe der E-Mailadresse

 

Einen Stempel im A5-Ausweis-Format gibt es indes nicht mehr! Die Lizenzen werden nach Bearbeitung per Mail an den Übungsleiter gesendet. Der Einsendeschluss für alle Unterlagen ist der 30. November 2019. Wichtig außerdem: Lizenzen können nach dem 31. Dezember 2019 nicht mehr verlängert werden und verlieren 2020 die Förderung über den Landessportbund! (skl/ Foto: skl)