Vereine, die den aktuellen Freistellungsbescheid noch nicht eingereicht haben, müssen jetzt sofort darauf reagieren und den Bescheid schnellstens beim Kreissportbund Sächsische Schweiz-Osterzgebirge einreichen. Der KSB leitet die Unterlagen dann an den Landessportbund weiter. Wird das Dokument nicht eingereicht, droht der Verlust der Förderfähigkeit bis hin zum Verlust der Gemeinnützigkeit. Freistellungsbescheide werden vom Finanzamt verschickt mit dem jeweiligen Steuerbescheid. (skl/ Foto: skl)