Ab sofort werden gemäß der bundesweiten “Corona-Notbremse“ auch in Sachsen nur noch Corona-Selbsttests anerkannt, die unter Aufsicht durchgeführt worden sind. Das erklärte Gesundheitsministerin Petra Köpping nach der jüngsten Sitzung des sächsischen Kabinetts am Dienstag. Bisher hatte Sachsen auf die Möglichkeit der Selbstauskunft gesetzt. Diese Regelung wurde nun gekippt.  

Es reiche also demnach nicht mehr aus, zu Hause einen Test zu machen und die entsprechende Selbsterklärung auszufüllen. 

Die Regelung gilt z.B. nicht nur für den Einkauf in Geschäften oder vor Friseurterminen, sondern ebenfalls für Übungsleiter, die Gruppen von maximal fünf Kindern bis 14 Jahren beim Sport in Außensportstätten (bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100) betreuen.  

Aber auch für den Schulbesuch reicht eine Bescheinigung der Eltern für einen zu Hause erledigten Selbsttest der Kinder ab sofort nicht mehr aus.  

Corona-Tests müssen demnach direkt vor Ort in Geschäften oder Schulen etc. oder unter fachlicher Aufsicht in einem der rund 1.000 Testzentren im Freistaat erfolgen.  

Man kann sich aber mindestens (!) einmal pro Woche kostenlos auf Covid-19 testen lassen. Darauf hat jeder Bürger Anspruch. Sofern es die Schnelltestkapazitäten in den Testzentren ermöglichen, könnte man sich sogar beliebig häufig testen lassen. 

Gesetzliche Grundlage dafür ist die bundesweite Corona-Testverordnung unter Paragraf 4a in Verbindung mit Paragraf 5:  

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/Corona-TestV_BAnz_AT_09.03.2021_V1.pdf 

Derzeit hat die bis Ende Juni befristete deutschlandweite “Corona-Notbremse” in den meisten Region Sachsen noch Gültigkeit. Dort wo der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die 100 UNTERSCHREITET, treten Regelungen aus der neuen Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Diese ist am Montag in Kraftgetreten und gilt bis Ende Mai.  

Sie wird jedoch mit Blick auf die jetzige Testpflicht-Änderung noch angepasst. Die gesetzlichen Unterlagen und auch die tagesaktuellen Inzidenzwerte sind auf der Homepage des Kreissportbundes nachzulesen, direkt auf der Startseite weiter unten sowie direkt in der Corona-Informationssammlung des KSB:
https://kreissportbund.net/news/informationen-coronavirus/ 

 

Außerdem zum Nachlesen, hier die bundesweite „Corona-Notbremse“:

Bundesgesetzblatt (bgbl.de)

 

(skl/Foto: skl)