Der Kreissportbund bittet noch einmal die betroffenen Mitgliedsvereine darum, ihre Nachweisdokumente für die Fördermittelzuwendung des Landkreises einzureichen.

Von den mit Datum vom 25. Juli 2023 – also vor mehr als drei Monaten – an die jeweiligen Vereine verschickten Zuwendungsverträgen zur Sportförderung (für Sportgeräte, Talentstützpunkte, Breitensportveranstaltungen sowie Neugründungen) sind bisher erst knapp über zwei Drittel unterschrieben an den Kreissportbund zurückgekommen.

Ausgezahlt werden konnten zudem bisher erst rund 25 Prozent der Zuwendungsverträge nach Vorlage eines laut Fördervorgaben zwingend erforderlichen vollständigen Verwendungsnachweises.

Verwendungsnachweise, die nach dem 31. Dezember 2023 beim Kreissportbund eingehen, werden NUR DANN anerkannt und kommen zur Auszahlung, wenn die geförderte Maßnahme tatsächlich erst im Dezember 2023 realisiert werden konnte.

Für Rückfragen bitte Kontakt aufnehmen per E-Mail an: info@kreissportbund.net.

(skl/Foto: skl)