Sportstätten in Sachsen sind während des Teil-Lockdowns im November zwar für den Mannschaftssport gesperrt. Sie dürfen allerdings für den Individualsport geöffnet werden, wenn er allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ausgeübt wird. Das geht aus dem neuen Frage-Antwort-Katalog hervor, den der Landessportbund nach Anfragen beim Sächsischen Sozialministerium heute veröffentlicht hat.

Demnach dürfen eine Person oder zwei Personen oder eben die Mitglieder eines Hausstandes zeitgleich eine Sportstätte nutzen. Das gelte für Außensportstätten wie beispielsweise Leichtathletik-Anlagen aber auch für Turnhallen. In einer Dreifeldhalle könnten bei drei entsprechend abgetrennten Räumlichkeiten, zum Beispiel, auf dann insgesamt drei Matten jeweils zwei Judoka gleichzeitig miteinander trainieren, wie der LSB auf Nachfrage ebenfalls bestätigte.

Weitere Antworten zu dem Thema sind nachzulesen in dem aktuellen umfangreichen Frage-Antwort-Katalog des LSB, der nun auch in der Corona-Info-Sammlung des Kreissportbundes abrufbar ist.

 

Darüber hinaus hat der Freistaat eine eigene FAQ-Sammlung mit den wichtigsten Antworten auch zu Fragen des Sportbetriebs erstellt. Sie ist zu finden unter:
https://www.coronavirus.sachsen.de/haeufige-fragen-zu-den-ausgangsbeschraenkungen-und-einschraenkungen-des-oeffentlichen-lebens-5074.html

 

(skl/Foto: skl)