Aufgrund aktueller Entwicklungen im Zusammenhang mit der derzeitigen Coronavirus-Lage im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge werden weitere Festlegungen getroffen. Nach Informationen der Stadtverwaltung von Pirna betrifft das auch den organisierten Sport:

„Aus aktuellem Anlass müssen wir auf die Allgemeinverfügung zur Untersagung aller Freizeiteinrichtungen ab 18. März 2020 hinweisen. Dazu zählt auch der organisierte Sport. Wir bitten um Beachtung und Verständnis“, heißt es in dem Schreiben.

Darüber hinaus informierte der Landkreis an diesem Montag, dass der Besucherverkehr im Landratsamt ab Dienstag, den 17.03.2020, eingestellt wird. In dringenden, unaufschiebbaren Angelegenheiten sei telefonisch Kontakt mit dem zuständigen Amt aufzunehmen. Dieses entscheide dann, ob es zu einer Terminvereinbarung kommt.

In Vorbereitung sei die weitere Verschärfung der Veranstaltungsregeln. Bis auf unaufschiebbare private Veranstaltungen, wie zum Beispiel Hochzeiten, Beisetzungen und Kindstaufen, werden alle Veranstaltungen ab 18. März 2020 untersagt.

Des Weiteren werden alle nicht für die Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung benötigten Einrichtungen geschlossen. Das betrifft alle Formen von Freizeiteinrichtungen, wie bereits weiter oben in dem Text erwähnt.

Öffentliche Gaststätten werden außerdem ab Mittwoch, den 18.03.2020, 00.00 Uhr, geschlossen. Für Hotels ergehen gesonderte Regelungen. Einzelheiten könne man laut Landratsamt bitte den spätestens  an diesem Dienstag ergehenden Verfügungen entnehmen.

Aktuelle Informationen dazu unter: www.landratsamt-pirna.de/

 

Die Telefonnummern für das Bürgertelefon im Landratsamt lauten:
03501 515 1166
03501 515 1177.
Die Telefonnummern für die Rückkehrer aus Risikogebieten lauten:
03501 515 2366
03501 515 2377.

 

(skl/Foto: skl)