Bis zum 3. März 2023 können auch in diesem Jahr wieder Fördermittel über das „Ehrenamtsbudget“ beantragt werden. Erstmals besteht zudem die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Die erforderlichen Unterlagen stehen unter www.landratsamt-pirna.de/buero-landrat.html zur Verfügung.

Wichtigste Kriterien sind, dass der Zuwendungsempfänger, so zum Beispiel ein Sportverein, seinen Sitz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat. Beziehungsweise, dass ein Projekt hier im Landkreis durchgeführt wird.

Ziel der Förderung ist der Erhalt, die Stärkung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements. Insgesamt stehen im Jahr 2023 rund 112.500 Euro zur Verfügung, welche ehrenamtlich geführten Kleinprojekten von Vereinen und Initiativgruppen zugutekommen sollen. Die Zuschüsse bewegen sich zwischen 500 und 3.000 Euro.

Über die Vergabe der beantragten Fördermittel entscheidet der Ältestenrat nach inhaltlicher Wertung auf der Basis eines Kriterienkatalogs mit entsprechender Punktevergabe. Neu in diesem Jahr ist, dass auch bereits in vergangenen Förderperioden mit einer Zuwendung bedachte Projekte in den Genuss von finanziellen Mitteln kommen können. Allerdings wird dies in der Punktevergabe entsprechend berücksichtigt.

Mehr zum Thema: www.landratsamt-pirna.de/buero-landrat.html.

Das Ehrenamtsbudget wird gefördert durch den Freistaat Sachsen auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

(skl/Foto: landratsamt/skl)