Sportveranstaltungen – egal, ob drinnen oder draußen – sind private Zusammenkünfte. Das bekräftigte noch einmal die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping am Freitagnachmittag bei einer Pressekonferenz, auf der Inhalte der ab Montag, dem 8. November, in Kraft tretenden neuen Corona-Schutz-Verordnung erläutert wurden.
Somit gelten die seit heute aufgrund der erreichten Vorwarnstufe in Sachsen geltenden Kontaktbeschränkungen auch für Training und Wettkämpfe im Amateur- und Freizeitsport.

Demnach dürfen ab heute neben anderen Verschärfungen zum Infektionsschutz nur noch zehn – ungeimpfte – Personen zeitgleich an privaten oder öffentlichen Zusammenkünften teilnehmen.
Ausgenommen von der Kontaktbeschränkung sind vollständig Geimpfte (15. Tag nach letzter Impfung), Genesene (mindestens 28 Tage bis maximal sechs Monate nach positivem PCR-Test) und Kinder unter 14 Jahren.

Mehrere Verbände hatten in dieser Woche bezweifelt, dass es sich bei Veranstaltungen im Breitensportbereich um private Zusammenkünfte handele. Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb solle daher „planmäßig stattfinden“.

Köpping betonte am Freitag, dass sie dies „gerade mit Blick auf Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder die Menschen, die alt und krank sind“ für „verantwortungslos“ hält. „So etwas sei nicht zu akzeptieren. Wir tragen hier eine gemeinsame Verantwortung. Wir müssen alle mitziehen, sonst sterben viele Menschen.“ Das Infektionsgeschehen im Freistaat sei dramatisch, die Situation in den Krankenhäusern ebenfalls.

Die Gesundheitsministerin verwies darauf, dass es einen Bußgeldkatalog gebe. Außerdem gebe es ab Montag von Polizisten begleitete, neu eingesetzten Kontrollteams in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Kontrollen wegen vermeintlicher Verstöße gegen die schon jetzt geltende Kontaktbeschränkung wären durchaus auch schon am Wochenende möglich.

In der neuen Verordnung, die ab Montag bis einschließlich 25. November gelten soll, wurden bereits jetzt mögliche Verschärfungen der Überlastungsstufe praktisch vorgezogen auf die Vorwarnstufe. Ab Montag gilt daher 2G bei Veranstaltungen im Innenbereich. Kinder- und Jugendliche unter 16 Jahren werden wie Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt.

In diesen Bereichen wird die 2G-Regelung ab 8. November obligatorisch:
Innengastronomie, Veranstaltung und Feste in Innenräumen, den Innenbereich von Kultur- und Freizeiteinrichtungen, den Innenbereich von Clubs, Bars und Diskotheken sowie sämtliche Großveranstaltungen.

Die Regelungen des 2G-Optionsmodells gelten in diesem Fall nicht (mehr) – vielmehr gibt es ein Maskenpflicht abseits des eigenen Platzes, Kontakterfassung sowie Abstandsgebot und sich daraus ergebende Kapazitätsbeschränkungen für den Veranstaltungsort bzw. die Räumlichkeit.

Für Beschäftigte in den oben genannten Bereichen greift keine 2G-Regelung. Sie können auch mit medizinischer Mund-Nasen-Bedeckung und einem tagesaktuellen negativen Testnachweis arbeiten.

Die Altersgrenze für 2G und Kontaktbeschränkungen wird ab Montag von unter 14 auf unter 16 hochgesetzt. Kinder- und Jugendsport ist demnach weiterhin möglich. Tests können hierbei den Impf- oder Genesenennachweis bei 2G ersetzen. Schnelltests, die in Schulen durchgeführt werden, stellen solche Nachweise da. Wie bisher also müsse aber nach der Schule kein extra Nachweis vorgelegt werden.

Mindestabstandsregelungen und Hygieneauflagen sowie Kontaktnachverfolgungen bleiben bestehen. In Bus und Bahnen sowie in Taxen soll FFP2-Maskenpflicht gelten. Schüler dürfen indes weiterhin OP-Masken tragen im ÖPNV. In Schulen bzw. im Unterricht gilt ab Klasse 5 je nach Infektionslage Maskenpflicht.

Weiter verschärfende Regelungen träten mit Erreichen der Überlastungsstufe (Grenzwert bezüglich der mit Covid-19-Patienten belegten Krankenhausbetten). Wird der Wert an drei (statt bisher fünf) Tagen infolge überschritten, treten die neue Verschärfungen in Kraft. Dazu zählen unter anderem weiterführende Kontaktbeschränkungen (1 Haushalt und eine weitere 1 Person sowie zusätzlich Geimpfte, Genesene und Unter-16-Jährige).

Die neue Corona-Schutz-Verordnung wurde am Sonnabend veröffentlicht

Weiteres dazu: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

Mehr später auch in der Corona-Infosammlung des Kreissportbundes.

(skl/Foto: skl)