Seit fast einem Monat müssen aufgrund behördlicher Vorgaben die beim Kreissportbund Sächsische Schweiz-Osterzgebirge oder seinen Mitgliedsvereinen tätigen Ein-Euro-Jobber zu Hause bleiben. Die Regelung gilt nun – vorerst – bis 30. Juni 2020.

Nach Gesprächen des KSB und des zuständigen Jobcenters wird bereits daran gearbeitet, wie die jeweiligen Projekte vermutlich ab dem 1. Juli 2020 fortgeführt werden können. Entsprechende Unterlagen wurden auch den Vereinen in den Bereichen Dippoldiswalde, Freital und Sebnitz zugeschickt.

Sie werden gebeten, KSB-Mitarbeiter Pierre Heinrich die unterschriebenen  Dokumente bis einschließlich 24. April 2020 zurückzuschicken bzw. sie ihm zukommen zu lassen.

Die Zwangspause für Ein-Euro-Jobber betrifft jedoch nicht die Teilnehmer nach TaAM 16 e/i. Diese Mitarbeiter können weiter in Vereinen arbeiten – unter Einhaltung der behördlichen Vorgaben der aktuellen Rechtsverordnung bezüglich der Coronavirus-Lage  und der entsprechenden Hygienevorschriften. Für Rückfragen wird gebeten, ab 30. April 2020 den zuständigen KSB-Mitarbeiter Pierre Heinrich anzurufen: 03501-49190-14 oder eine E-Mail zu schicken: heinrich@kreissportbund.net (skl/Foto: skl)