Das Präsidium des Sächsischen Sportverbandes Volleyball (SSVB) hat vor Kurzem im Rahmen einer Videokonferenz Regelungen zur Wertung der Hallen-Saison 2019/2020 für alle Ligen des SSVB-Spielbetriebs beschlossen. Die aktuelle Saison  wurde am 13. März 2020 aufgrund der Coronavirus-Situation abgebrochen. Die bisher gespielte Saison wird nicht komplett annulliert.

Welche konkreten Auswirkungen dies auf die Staffelstärken in der kommenden Saison haben wird, ist abhängig von den Rückmeldungen der Vereine. „Die veränderten Staffelstärken werden eine große Herausforderung für die Spielzeit 2020/ 2021 darstellen, der wir uns aber gemeinsam und mit einer gewissen Flexibilität stellen müssen“, teilte SSVB-Präsident Wolfgang Söllner mit.

 

In Anlehnung an die Regelungen des deutschen Verbands DVV wurden folgende Festlegungen getroffen, insbesondere für die Auf- und Abstiege:

 

  1. Diejenigen Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs eindeutig und sportlich nicht mehr änderbar als Tabellenerster feststehen, sind Meister der jeweiligen Liga. Alle weiteren Meistertitel werden nicht vergeben.
  2. Für Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs als Aufsteiger bzw. Absteiger eindeutig und sportlich nicht mehr änderbar feststehen, gelten die bestehenden Regelungen. Das heißt: Sie dürfen aufsteigen bzw. müssen absteigen.
  3. Relegationsspiele am Ende der Saison 2019/2020 finden nicht statt.
  4. Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs auf einem Abstiegsplatz sind und rechnerisch einen Nichtabstiegsplatz gemäß den festgelegten Regularien erreichen könnten, verbleiben in dieser Spielklasse.
  5. Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs auf einem Aufstiegsplatz sind, aber noch überholt werden könnten, erhalten das Aufstiegsrecht in die höhere Spielklasse.
  6. Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs nicht auf einem Aufstiegsplatz sind und rechnerisch eine Platzierung erreichen könnten, die gemäß den festgelegten Regularien zum Aufstieg berechtigen, erhalten das Aufstiegsrecht in die höhere Spielklasse.
  7. Aus Staffeln, die in der Saison 2020/2021 mit 12 oder mehr Mannschaften spielen, steigen am Ende der Saison 4 Mannschaften ab.
  8. Mannschaften, die durch vorstehende Regelungen aufstiegsberechtigt werden, können bis zum 30. April 2020 schriftlich gegenüber dem zuständigen Spielwart ihre Bereitschaft zum Aufstieg erklären bzw. für die Sachsenliga den Antrag zur Lizenz ausfüllen. Für eine freiwillige Rückstufung sowie die jährliche Mannschaftsmeldung gilt ebenso der 30. April 2020. Die notwendigen Formulare sind auf der Homepage des SSVB unter Verband/ Service/ Formulare/ Vorlagen für Vereine zu finden.

 

(ssvb/skl/Foto: skl)