Für Vereine als Arbeitgeber besteht die Verpflichtung seinem hauptamtlich beschäftigten Personal (Trainer, Platzwarte und Verwaltungsangestellte) einen kostenlosen Selbsttest mindestens einmal pro Woche anzubieten. Das geht aus dem überarbeiteten FAQ-Frage-Antwort-Katalog des Landessportbundes vom heutigen Freitag hervor. 

Grundlage dafür ist der § 3a der Sächsischen CoronaSchutz-Verordnung und gelte somit auch für Arbeitnehmer bei Vereinen. Empfänger der Übungsleiterpauschale sind laut LSB jedoch keine Arbeitnehmer im Sinne der Vorschrift. Minijobber seien hingegen Arbeitnehmer im Sinne der Vorschrift. 

 

In dem FAQ-Katalog werden auch noch weitere Themen rund um die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung und dem Sport aufgegriffen, zum Beispiel zu Mitgliederversammlungen, Unterteilungen von Sportstättenflächen, erlaubten Tätigkeiten auf dem Vereinsgelände, u.v.m. 

 

Hier geht es direkt zum überarbeiteten FAQ-Katalog des LSB vom 19. März 2021: 

190321_CORONA-FAQ-Katalog LSB_NEU

 

(skl/lsb/Foto: KSB)